Berlin. Wenn im Winter die Heizung versagt und der Vermieter nicht zu erreichen ist, dürfen Mieter selbst einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen. Die Kosten dafür muss der Vermieter übernehmen. Allerdings muss der Mieter vorher versuchen, den Vermieter zu informieren.

Fällt im Winter die Heizung aus und kühlt die Wohnung aus, darf der Mieter in Notfällen selber einen Handwerker beauftragen. Der Vermieter muss ihm dann die hierfür anfallenden Kosten erstatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Zuvor muss der Mieter aber versuchen, den Vermieter über den Heizungsausfall zu informieren.

Außerdem muss der Vermieter eine angemessene Frist für das Organisieren der Reparatur eingeräumt bekommen. Erst wenn diese nicht zu erreichen sind oder den Mangel nicht schnellstmöglich beheben lassen, sollte der Mieter selbst tätig werden.

Auf notwendige Reparaturen beschränken

Hält sich der Mieter nicht an diese Regeln, kann es sein, dass er die Reparaturkosten selber tragen muss. Dies gilt auch dann, wenn er sehr hohe Kosten verursacht, die offensichtlich nicht erforderlich sind. Bei einer eigenen Beauftragung sollten sich Mieter daher immer auf die notwendigsten Reparaturen beschränken. (dpa)