Essen. Vielen Gaskunden des RWE-Konzerns winken Rückzahlungen - die Ansprüche aus einem Gerichtsurteil müssen rasch geltend gemacht werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin und bietet einen Musterbrief an.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unwirksamen Vertragsklauseln von Gasversorgern bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Kunden von RWE und anderen Anbietern in dem Bundesland Hilfe bei der Rückforderung zu viel gezahlter Beträge an. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale können Kunden einen Musterbrief sowie eine Anleitung herunterladen, um Rückforderungsbeträge auszurechnen, wie die Verbraucherschützer am Dienstag mitteilten. Sie rieten, bis Jahresende Gasrechnungen aus dem Jahre 2010 zu widersprechen und Geld zurückzufordern. Ein Widerspruch ist innerhalb von drei Jahren möglich.
Da am Jahresende die Verjährung droht, sollte man zu viel gezahlte Beträge möglichst schriftlich zurückfordern. Ein Musterbrief dazu und eine Anleitung, um Rückforderungsbeträge auszurechnen, bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.
Entscheidung betrifft nicht nur RWE-Kunden
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Die Richter hatten kritisiert, dass RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben hatte, weshalb und wie die Gaspreise für Sonderkunden steigen können (Az.: VIII ZR 162/09). Daher muss der Konzern unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen.
Die Verbraucherzentrale NRW konnte sich damit gegen RWE durchsetzen. Die Entscheidung betrifft aber nicht nur RWE-Kunden, sondern die meisten privaten Gaskunden in Deutschland, die sogenannten Sonderkunden. Sie haben Verträge, in denen abweichend von der gesetzlich geregelten Grundversorgung (den sogenannte Tarifkunden) besondere Gaspreise vereinbart sind: etwa weil sie mit Gas heizen oder den Gasanbieter gewechselt haben.
Möglicherweise 200 Euro Rückzahlung
Laut Verbraucherzentrale NRW können Durchschnittshaushalte mit einem jährlichen Gasverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden "womöglich 200 Euro" zurückfordern. Die Verbraucherschützer appellierten an die betroffenen Gasversorger, eine "sinnvolle Pauschallösung" anzubieten. Die Verbraucherzentrale habe RWE dazu vor vier Wochen ein Gespräch angeboten. Mit Blick auf die Zukunft sei aber der Gesetzgeber gefordert. Er müsse transparente Preisanpassungen durch Energieversorger schaffen - etwa durch eine Verordnung für Sonderkunden oder eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz. (afp)