Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Klauseln zur Preisanpassung des Energieversorgers RWE für unzulässig erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte für 25 Sonderkunden des Konzerns geklagt. Die Entscheidung des BGH gilt rückwirkend für drei Jahre. Einige Gaskunden können nun Geldzahlungen zurückverlangen.

Zahlreiche Gaskunden mit einem sogenannten Sondervertrag haben Anspruch auf Rückzahlungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in einem Urteil am Mittwoch Klauseln zur Preisanpassung des Energieversorgers RWE für unzulässig. Der Konzern habe die Kunden nicht klar und verständlich über Preisänderungen informiert, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Entsprechende Klauseln werden nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch heute noch von verschiedenen Energieversorgern genutzt. Bundesweit gibt es etwa zehn Millionen Sondervertragskunden - nämlich so gut wie alle Verbraucher, die mit Gas heizen.

Geld zurück erhalten laut Urteil nun RWE-Kunden, die rechtzeitig Widerspruch gegen die ungültigen Klauseln eingelegt haben. Sie können ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs Geld zurückverlangen - für maximal zehn Jahre. Kunden, deren Gasversorger noch immer die ungültigen Klauseln verwenden, können Geld für bis zu drei Jahre zurückfordern. (afp/dpa)