Berlin. . Keine lästigen Wartefristen mehr: Verbraucher sollen ihren Gas- und Stromanbieter künftig schneller wechseln können. Anstatt wie bisher einen Monat soll die Kündigungsfrist im Falle eines Anbieterwechsels bald nur noch zwei bzw. drei Wochen betragen.

Strom- und Gaskunden sollen künftig einfacher und schneller ihren Versorger wechseln können. Die Bundesregierung stimmte am Mittwoch in ihrer Kabinettssitzung einer entsprechenden Verordnung zu, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Der Wechsel von einem Anbieter zum nächsten darf dann demnach nur noch höchstens drei Wochen dauern. Die Kündigungsfrist für Kunden eines Grundversorgers soll demnach von vier auf zwei Wochen verkürzt werden.

Grundversorger sind die Unternehmen, deren Kunden Verbraucher automatisch sind, die sich nicht bewusst für einen anderen Lieferaten entscheiden. Bislang hat es immer wieder Verzögerungen beim Anbieterwechsel gegeben, im Schnitt dauerte der Wechsel acht bis zehn Wochen.

Die neue Regelung geht auf die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes vom vergangenen August zurück, welche die Bundesregierung im vergangenen August im Rahmen des Atomausstiegs beschlossen hatte. Bereits dort ist die Höchstgrenze von drei Wochen für einen Anbieterwechsel vorgeschrieben.

Regelung ab 1. April geplant

Im Oktober hatte dann die Bundesnetzagentur entsprechende Regelungen verabschiedet. Nach dem Kabinett muss der Verordnung nun noch der Bundesrat zustimmen. Bisherigen Planungen zufolge sollten die neuen Regeln zum 1. April in Kraft treten.

Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) erklärte, er könne „die Verbraucher nur dazu ermuntern, von ihren neuen Rechten bei der Wahl des günstigsten Anbieters Gebrauch zu machen“. Dabei müsse niemand befürchten, plötzlich ohne Strom oder Gas dazustehen - denn die Grundversorger seien immer zu einer Lieferung verpflichtet. (afp)

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