Essen. . Mit den frühsommerlichen Temperaturen wird die Grillsaison wieder eingeläutet. Pünktlich zum Start ist es häufig ein Streitthema: Dürfen Mieter auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten grillen? Gibt es einen Unterschied zwischen Holzkohle- oder Elektrogrill?

Vermieter dürfen im Mietvertrag ein Grillverbot auf Balkonen verhängen und zwar unabhängig davon, ob der Mieter einen Holzkohle- oder Elektrogrill benutzt. Hält sich der Mieter nicht an diese Vereinbarung, droht ihm eine Unterlassungsklage oder im schlimmsten Fall die Kündigung. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor (Aktenzeichen: 10 S 438/01).

Fehlt eine solche Regelung, ist das Grillen erlaubt. Auf einem Balkon darf aber nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf nicht mit Holzkohle gegrillt werden (Aktenzeichen: 25 T 435/90). Außerdem sollte der Grill mit so großem Abstand wie möglich zur Nachbarwohnung aufgestellt werden, damit der Qualm dort nicht hineinziehen kann, entschied das Landgericht München I (Aktenzeichen: 15 S 22735/03). (dapd)