Essen. . Mit einer Aufklärungskampagne zum Mindesthaltbarkeitsdatum will Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) Bürger vom unnötigen Wegwerfen von Lebensmitteln abhalten. Im Schnitt landen 82 Kilogramm pro Kopf und Jahr in der Mülltonne.

Rund 82 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder Bundesbürger im Jahr allein in seinem Haushalt weg – das sind zwei voll gepackte Einkaufswagen. Dabei sind Joghurt oder Käse oft noch einige Tage einwandfrei genießbar, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Mit vier Millionen Flyern und Informationskarten, die in 21 000 deutschen Supermärkten ausliegen, will Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) die Wegwerfmentalität eindämmen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum, sondern eine Orientierungshilfe. In der Regel ist ein Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Tage bestens genießbar“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL), Friedhelm Dornseifer, startete die Verbraucherministerin am Montag eine bundesweite Aufklärungsaktion im Einzelhandel über das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Sehen, riechen und probieren statt wegwerfen

„Mit dieser Aktion erreichen wir über die Hälfte der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland“, sagte Dornseifer. „Wir helfen gerne bei der Aufklärung und hoffen, dass künftig mehr Produkte auf dem Teller statt in der Tonne landen“, so der Präsident des Branchenverbandes.

Flyer und Servicekarte geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Kennzeichnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. Bei angemessener Lagerung können Produkte meist auch nach Ablauf des MHD ohne Bedenken gegessen oder getrunken werden. Aigner: „Ist das aufgedruckte MHD erreicht oder überschritten, sollten die eigenen Sinne den Gütetest übernehmen: Sehen, riechen und probieren – das gibt in den meisten Fällen schnell Aufschluss darüber, ob ein Lebensmittel noch bedenkenlos genießbar ist.“

Servicekarten in Supermärkten

Häufig gestellte Fragen rund um die Haltbarkeit von Lebensmitteln beantworten die Servicekarten des Bundesverbraucherministeriums, die neben den Flyern in vielen Supermärkten ausliegen. Das Info-Material ist ab sofort auch kostenlos abrufbar im Internet unter www.bmelv.de.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in Europa seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Es ist aber lediglich eine Orientierungshilfe: Es gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält.

Verbrauchsdatum bei Hackfleisch

Für besonders leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel ist dagegen ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Dieses gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein sollte. Der Grund: Bestimmte Lebensmittel sind besonders anfällig für den Verderb durch Keime, die sich innerhalb weniger Tagen schnell vermehren und dann gesundheitsschädlich sein können.

Bei diesen sensiblen Lebensmitteln sollten die genannten Lagerungsbedingungen unbedingt eingehalten werden. Darüber hinaus sollte die Kühlkette beim Transport dieser Produkte vom Geschäft nach Hause nur so kurz wie möglich unterbrochen werden. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr verzehrt werden.

Aktuelle Umfrage

Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums haben 81 Prozent der Deutschen die aktuelle Diskussion über das Mindesthaltbarkeitsdatum verfolgt. Fast jeder fünfte Verbraucher erklärt, er habe seinen Umgang mit Lebensmitteln in letzter Zeit bereits verändert, darunter deutlich mehr Frauen (23 Prozent) als Männer (14 Prozent).