Berlin. . Millionen Mietern flattern derzeit die Nebenkostenabrechnungen ins Haus. Wegen gestiegener Energiepreise drohen saftige Nachzahlungen. Wer Zweifel an der Höhe seiner Heizkosten hat, sollte die Abrechnung mit dem aktuellen Heizspiegel vergleichen, denn jede zweite Abrechnung ist fehlerhaft .
Auch wenn der Winter 2011 mild war - wegen der drastisch gestiegenen Energiepreise müssen Mieter mit einer Ölheizung jetzt mit einer Nachzahlung rechnen. Geld zurück bekommen hingegen Mieter, deren Wohnung mit Gas und Fernwärme beheizt wird. Durch den spürbar geringeren Energiebedarf wurden die gestiegenen Energiekosten mehr als ausgeglichen. Mieterschutzvereine empfehlen grundsätzlich, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen genau zu kontrollieren, weil schätzungsweise jede zweite Abrechnung fehlerhaft ist.
Wer Zweifel an der hohen Heizkostenabrechnung hat, sollte zunächst die aktuelle Abrechnung mit der des Vorjahres vergleichen und bei eventuellen Ungereimtheiten bei Vermieter oder Hausverwaltung nachfragen. Bei Ölheizungen muss zur Jahresabrechnung der Restbestand im Tank ermittelt worden sein. Zudem sollte die Abrechnung nur die Energielieferungen aus dem Abrechnungszeitraum enthalten. Weitere Punkte können anhand einer Checkliste überprüft werden, die beim Deutschen Mieterbund (DMB) und örtlichen Mietervereinen erhältlich ist. Ist die Nebenkostenabrechnung unverständlich, kann der Mieter Nachbesserung verlangen und muss so lange nicht zahlen.
Vergleichen mit Hilfe des Heizspiegels
Mit Hilfe des Heizspiegels 2012 können Mieter ermitteln, ob die Heizkosten ihres Wohngebäudes niedrig oder zu hoch sind. Ergibt sich ein zu hoher Verbrauch, kann ein Heizgutachten angefordert werden, bei dem die Abrechnung überprüft und Vorschläge für eine Senkung von Energieverbrauch und -kosten gemacht werden. Bei einem zu hohen Energieverbrauch können Mieter auch versuchen, den Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen zu motivieren. „Das Geld, das an die Gasunternehmen und Ölscheichs gezahlt wird, geht auch für Vermieter verloren“, sagt Ulrich Ropertz vom Mieterbund. Deshalb sollten auch Eigentümer ein Interesse daran haben, keine Energieschleuder bereitzustellen.
Kontrollieren sollten Mieter alle Betriebskosten. Dazu zählen Auslagen, die dem Eigentümer durch Nutzung des Hauses laufend entstehen: Kosten für Heizung und Warmwasser, Abwasser, Straßenreinigung, Versicherung, Hausmeister, Aufzug und Gartenpflege.
Einspruch rechtzeitig einlegen
Wer gegen seine Nebenkostenabrechnung Einspruch einlegen will, hat dafür maximal ein Jahr Zeit. Der Mieterbund rät aber, die Kosten innerhalb von vier Wochen zu beanstanden. Auf keinen Fall sollte der Mieter vor Beanstandung zahlen - das gilt als Einverständnis.
Wer bis Ende Dezember keine Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr erhalten hat, hat Glück gehabt: Nach dem Gesetz muss der Vermieter alle zwölf Monate abrechnen, also in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Spätere Nachforderungen sind unzulässig, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu verschulden. (AFP)