Berlin. Viele Rechtsschutz-Versicherungen bieten jetzt auch Schutz bei Geldanlagen an. Verbraucher sollten ihre Police genau prüfen, denn bestimmte Finanzgeschäfte sind nicht mitversichert.

Viele Rechtsschutzversicherungen haben ihr Angebot erweitert und bieten nun oft auch Hilfe bei Streit um Geldanlagen oder eine telefonische Rechtsberatung, die auch zu nicht versicherten Problemen Auskunft gibt. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Test der Zeitschrift „Finanztest“ sollten Kunden vor dem Abschluss einer solchen Versicherung aber dennoch genau bei dem Versicherer nachfragen, ob für die von ihm gewünschten möglichen Streitfälle ein Schutz vorliegt. So gebe es etwa bei Ärger um eine Falschberatung beim Kauf von Aktienfonds viele Versicherungen, die diese Streitigkeiten nicht versichern oder aber sie auf Anlagesummen bis 25.000 Euro beschränken.

„Finanztest“ rät Verbrauchern zu einer jährlichen Zahlungsweise bei den Versicherungspolicen, da dies im Vergleich zur monatlichen Zahlung bis zu 20 Euro Gebühren spare. Auch empfehlen die Tester, einen Selbstbehalt von 150 Euro mit in die Police aufzunehmen. Eine Versicherung ohne einen solchen Selbstbehalt koste im Schnitt rund 100 Euro mehr im Jahr. Viele Versicherungen würden außerdem in Fällen, in denen es nur um eine Erstberatung beim Anwalt geht, auf einen Selbstbehalt verzichten. Einige Anbieter verzichteten zudem auf den Selbstbehalt, wenn die Kunden nicht zu einem Anwalt ihrer Wahl, sondern zu einem Partneranwalt der Versicherung gehen. (afp)