Frankfurt. . Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, soll im Verfahren um Schadenersatz für den Medienunternehmer Leo Kirch nicht immer die Wahrheit gesagt haben. Kommt es zum Prozess wegen Prozessbetrugs gegen Fitschen, sollte er nach Ansicht von Aktionärsschützern sein Amt ruhen lassen.
600 Seiten dick soll die Anklageschrift sein, die dem Landgericht München von der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden ist. Der Hauptvorwurf: Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, sowie die Ex-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und die früheren Vorstandsmitglieder Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck sollen im längst abgeschlossenen Prozess um Schadenersatz für den Medienunternehmer Leo Kirch nicht immer die Wahrheit gesagt haben.
Noch ist die Anklage über einen möglichen Prozessbetrug nicht angenommen. Fitschen wie auch die anderen Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Er habe weder gelogen noch betrogen, sagt Fitschen. Es kann Wochen oder Monate dauern, bis das Landgericht über die Zulassung der Anklage entscheidet – oder sie zurückweist.
Richter befasste sich kürzlich noch mit dem Fall Ecclestone
Klaus Winker, Sprecher der Deutschen Bank, verwies auf frühere Äußerungen, wonach man überzeugt sei, „dass sich der Verdacht gegen Jürgen Fitschen als unbegründet erweisen wird“.
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Die Prüfung der Erkenntnisse der Ermittler ist jetzt Aufgabe der fünften Strafkammer des Landgerichts unter Richter Peter Noll, der gerade das Verfahren gegen Formel-1-Chef Bernie Ecclestone gegen Zahlung von 100 Millionen Dollar eingestellt hat.
Bis zum Prozessbeginn könnte viel Zeit vergehen
„Das Gericht sollte sich Zeit nehmen, die Anklageschrift genau zu prüfen“, sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Es stehe schließlich viel auf dem Spiel. Mit der Angelegenheit vertrauten Anwälten zufolge ist schwer zu sagen, wie lange die Prüfung dauert. Es könnten drei Monate sein, aber auch fast 16 wie beim Verfahren gegen Ex-Vorstände der bayerischen Landesbank. Dann dauert es abermals, bis ein möglicher Prozess vor dem Landgericht beginnt.
Offiziell bestätigt die Staatsanwaltschaft lediglich, dass die Ermittlungen abgeschlossen seien. Angeblich sind die Vorwürfe gegen Fitschen weniger schwer als gegen die übrigen Ex-Banker. Breuer, Ackermann, Börsig und von Heydebreck dagegen sollen tatsächlich selbst vor Gericht die Unwahrheit gesagt und Vorgänge nicht richtig dargestellt haben. Fitschen soll nicht verhindert haben, dass die Bank-Anwälte im Kirch-Prozess falsch vortragen.
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Fitschen lehnt einen Rücktritt ab
Fitschen soll das Angebot der Staatsanwaltschaft ausgeschlagen haben, das Verfahren gegen Zahlung von 500.000 Euro Bußgeld zu beenden. Eine damit eingeräumte Verletzung seiner Aufsichtspflicht hätte womöglich die Bankenaufseher auf den Plan gerufen. Einen Rücktritt, so ist zu hören, lehnt Fitschen generell ab, zumal er keine Schuld sieht.
Sollte es wirklich zum Verfahren wegen Prozessbetruges kommen – für den bei schweren Fällen bis zu zehn Jahren, bei minder schweren Fällen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafen drohen –, sollte Fitschen nach Ansicht von DSW-Sprecher Kurz sein Amt ruhen lassen. „Zum einen wegen des Reputationsverlustes für die Bank, wie man 2004 beim Mannesmann-Prozess gegen Ackermann gesehen hat – und aus Zeitgründen. Fitschen wäre bei zwei bis drei Verhandlungstagen pro Woche extrem eingebunden.“ Die Rechtsstreitigkeiten und die Zahlungen wegen Vergehen um Hypothekenpapiere sowie Zinsmanipulationen seien für die Bank „katastrophal“. Es dränge sich der Eindruck auf, dass es sich um eine „Rechtsabteilung mit angeschlossener Bank“ handele.