München/Frankfurt . Der Fall Kirch lässt die Deutsche Bank nicht zur Ruhe kommen. Nun droht sogar dem amtierenden Co-Chef Jürgen Fitschen eine Anklage — wegen versuchten Prozessbetrugs. Ob es tatsächlich zum Prozess kommt, ist aber noch nicht entschieden.
Die Staatsanwaltschaft München hat nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" im Fall Kirch Anklage gegen Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen erhoben. Es gehe um den Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs, schreibt die Zeitung (Dienstag). Ermittelt worden war in diesem Zusammenhang auch gegen Fitschens Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie weitere Ex-Manager der größten deutschen Bank. Laut "SZ" richtet sich die Anklage auch gegen diese.
Die Banker sollen vor Gericht falsche Angaben gemacht haben, um Schadenersatzzahlungen an Leo Kirch beziehungsweise seine Erben zu verhindern. Fitschen soll fehlerhafte Angaben nicht verhindert bzw. korrigiert haben, deswegen soll ihm lediglich eine Verletzung der Aufsichtspflicht angelastet werden. Ermittlungen dazu liefen seit 2011. Die Manager hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Das Verfahren ist die letzte juristische Großbaustelle der Deutschen Bank in dem Dauerstreit um eine Mitverantwortung des Instituts für die Pleite des Kirch-Medienimperiums 2002.
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Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind. Zum Inhalt werde sich die Behörde erst äußern, wenn die Beteiligten über die Ergebnisse informiert seien. Vor einer Woche hatte eine Sprecherin des Landgerichts München erklärt, es sei damit zu rechnen, dass die Anklage noch im August bei Gericht eingehe.
Ein Sprecher der Deutschen Bank in Frankfurt sagte zu dem "SZ"-Bericht am Dienstag: "Eine Anklageschrift liegt uns bislang nicht vor. Die Deutsche Bank kommentiert grundsätzlich laufende Verfahren nicht und verweist auf frühere Äußerungen, wonach sie davon überzeugt ist, dass sich der Verdacht gegen Jürgen Fitschen als unbegründet erweisen wird."
Den Streit mit den Kirch-Erben hatte die Deutsche Bank im Februar mit einer Vergleichszahlung von 925 Millionen Euro beendet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Manager liefen gleichwohl weiter.
Vorsitzender Richter saß auch Ecclestone-Prozess vor
Nach Eingang der Anklage muss das Landgericht München im nächsten Schritt entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und es zum Prozess kommt. Zuständig für den Fall ist die 5. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Peter Noll, der vergangene Woche Dienstag den Bestechungsprozess gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone gegen Zahlung einer Rekordsumme von 100 Millionen Dollar eingestellt hatte. (dpa)