Essen. . Die Staatsanwaltschaft Bochum hat Anklage gegen 14 ehemalige Stahl-Manager erhoben, die eine Rolle im sogenannten Schienenkartell gespielt haben sollen. Mehrere Schienenhersteller hatten jahrelang ihre Preise abgesprochen. Insbesondere für Thyssen-Krupp geht es um viel.
Ein großer Prozess um Wirtschaftskriminalität in NRW bahnt sich an. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat Anklage gegen 14 ehemalige Stahl-Manager erhoben, die eine Rolle im sogenannten Schienenkartell gespielt haben sollen. Prozessbeteiligte bestätigten den Eingang der Klageschrift.
Mehrere Schienenhersteller, darunter Thyssen-Krupp und Voestalpine, hatten sich seit 2001 zehn Jahre lang abgesprochen und zu hohe Preise unter anderem von der Deutschen Bahn verlangt. Dem Staatskonzern ist durch überteuerte Gleise und Weichen ein millionenschwerer Schaden entstanden.
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Insbesondere den Essener Thyssen-Krupp-Konzern hatten die Skandale schwer erschüttert. Vorstandschef Heinrich Hiesinger setzt seither auf eine „Null-Toleranz-Strategie“. Der Konzern will mit aller Härte gegen Kartellsünder in den eigenen Reihen vorgehen.
"Hierarchisch geprägte Konzernorganisation"
Die Angeklagten, die vermutlich bald vor dem Landgericht Bochum erscheinen müssen, waren in der Vergangenheit für Thyssen-Krupp, Voestalpine, Stahlberg Roensch oder die tschechische Firma CMC tätig, berichtete das „Handelsblatt“. Mindestens drei der Angeklagten hätten eine Beteiligung am Schienenkartell gestanden. Dies gehe aus Ermittlungsakten hervor.
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Der ehemalige Thyssen-Krupp-Bereichsvorstand Uwe Sehlbach hingegen weist die Vorwürfe zurück. „Herr Sehlbach war Bereichsvorstand in einer hierarchisch geprägten Konzernorganisation“, sagte sein Anwalt Andreas Lotze. „Es ist also zu klären, ob das wettbewerbswidrige Verhalten nicht vor allem systemisch bedingt war.“
Schadenersatz in Höhe von 193 Millionen Euro verlangt
Thyssen-Krupp hatte Sehlbach auf Schadenersatz in Höhe von 193 Millionen Euro verklagt. Doch Arbeitsrichter in Essen gaben dem Manager recht – zumindest in erster Instanz. „Diese Entscheidung enthält wesentliche Aussagen zur Rolle beziehungsweise dem Verhalten der Konzernobergesellschaft bei den kartellrechtswidrigen Absprachen“, merkt Lotze an.
Das Gericht wird klären müssen, wer in Sachen Schienenkartell wann etwas wusste. „Aus Sicht von Thyssen-Krupp wäre es folgerichtig, dass nun auch die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der damals handelnden Personen durch ein Gericht geprüft würde“, hieß es bei Thyssen-Krupp. Die Arbeit der Richter wird wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen.