Essen. .

Thyssen-Krupp hat vor dem Arbeitsgericht eine Schlappe bei dem Versuch erlitten, Schadenersatz von einem hochrangigen Manager im Schienenkartell-Fall einzuklagen. In den gestern vom Arbeitsgericht Essen veröffentlichten Urteilsbegründungen heißt es, die Klagen seien in sämtlichen Verfahren im Wesentlichen deshalb abgewiesen worden, weil „der Beklagte die gelebte Praxis eines Exklusivvertriebes gegenüber den ihm übergeordneten Verantwortlichen im Konzern bereits im Jahr 2004 offengelegt hat, ohne dass Maßnahmen ergriffen wurden“. Zudem habe der Beklagte, der Ex-Vorstand des Geschäftsbereiches Material Services, Uwe Sehlbach, 2006 im Rahmen einer Überprüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung die Praxis dargelegt. Sehlbachs Vorgesetzter im Konzernvorstand war damals Edwin Eichler. Eine Verantwortung Eichlers wiederum wurde von internen Gutachten verneint. Eichler musste Ende 2012 zusammen mit zwei weiteren Vorständen den Konzern verlassen. Auch bei den Preis- und Quotenabsprachen lehnt das Gericht eine Haftung ab und verwies auf „übergeordnete Stellen“ im Konzern. Thyssen-Krupp war nach Auffliegen des Schienenkartells mit Bußgeldern in Höhe von 191 Millionen Euro belegt worden. Diese Summe wollte der Konzern als Schadenersatz einklagen. Bei Thyssen-Krupp hieß es, es sei von einer Berufung auszugehen. Der Konzern verweist darauf, dass das Landgericht Essen im Fall eines anderen Managers Schadenersatzansprüche bestätigt habe.