Berlin. . Aus neuen Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) geht hervor: Es gibt für die Begünstigten der Rente mit 63 kaum Anreize, freiwillig weiter bis zum regulären Rentenbeginn mit 65 Jahren und fünf Monaten zu arbeiten. Und das hat durchaus seine Gründe.
„Nicht geschenkt. Sondern verdient.“ So wirbt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) für die Rente ab 63. Doch nach Einschätzung von Forschungsinstituten setzt die neue Regelung erhebliche Anreize zur Frühverrentung. Es gebe für die Begünstigten der Rente mit 63 kaum Anreize, freiwillig bis zum regulären Rentenbeginn mit 65 Jahren und fünf Monaten zu arbeiten. Das geht aus Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor, aus denen die FAS zitiert.
Wer länger berufstätig sei, erwerbe zwar weitere Rentenansprüche, aber diese seien so gering, dass der Betroffene die durch den zweieinhalb Jahre kürzeren Ruhestand verlorenen Rentenzahlungen fast nicht mehr aufholen kann.
Er müsste älter als 100 werden, um insgesamt (nach Steuern und Sozialabgaben) mehr ausbezahlt zu bekommen, rechnete DIW-Expertin Anika Rasner der FAS vor. Gründe seien die unterschiedliche Besteuerung der Rente sowie die kürzere Rentenbezugszeit. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines heute 63-jährigen Mannes liegt bei 82 Jahren.
Auch interessant
Ausschließlich für Jahrgänge 1951 und 1952
Für die abschlagfreie Rente ab 63 gilt grundsätzlich: Sie gibt es künftig nach 45 Beitragsjahren, zu denen auch Zeiten von Kurzzeitarbeitslosigkeit, Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen und Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld zählen. Die abschlagfreie „Rente mit 63“ gilt aber ausschließlich für die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952.
Ein teures Rentenpaket
Wer 1953 oder später geboren ist, darf jeweils erst zwei Monate später als 63 in Rente gehen. Die Geburtsjahrgänge 1964 oder danach können – auch mit 45 Beitragsjahren – frühestens mit 65 ohne Abschlag in Ruhestand gehen. Beispiel: Wer 1961 geboren ist, 45 Jahre lang Beiträge bezahlt hat und sich Hoffnung auf eine abschlagfreie Rente mit 63 macht, wird enttäuscht sein: Er oder sie muss bis 64 Jahre und sechs Monate – also eineinhalb Jahre länger – im Job bleiben, um ohne Abschlag in Rente gehen zu können.
Der Bundestag hatte am Freitag das von der Opposition scharf kritisierte große Rentenpaket (Mütterrente, Rente mit 63) verabschiedet. Es ist das teuerste Vorhaben der Koalition von Union und SPD: Die Neuregelungen sollen vom 1. Juli an gelten. Allein die Rente ab 63 kostet zwischen zwei und drei Milliarden Euro pro Jahr. (mit dpa)