Detmold. Weil er eine Wohnung und einen Olivenhain in Griechenland besitzt, hat das Jobcenter einem Mann die Unterstützung abgeschlagen. Zu Recht, wie jetzt das Sozialgericht Detmold entschieden hat. Der Betroffene hätte den Besitz zunächst verkaufen müssen - auch mit Wertverlust.

Wer in Griechenland einen Olivenhain und eine Wohnung besitzt, kann in Deutschland nicht mit Unterstützung des Staates rechnen. Das Jobcenter sei in diesem Fall nicht zu einem Zuschuss zum Lebensunterhalt verpflichtet, entschied das Sozialgericht Detmold.

Der 1952 in Detmold geborene Antragsteller habe argumentiert, ein Verkauf der Wohnung und des Olivenhains wären wegen der Wirtschaftskrise in Griechenland unwirtschaftlich und eine besondere Härte. Die bloße Behauptung reiche nicht aus, urteilten die Richter. So habe der Kläger gar nicht versucht, die Immobilien zu verwerten. (Beschluss vom 3.2.2014 - Az.: S 9 AS 2274/13ER - nicht rechtskräftig)

Hilfebedürftig sei nur, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern könne, hieß es in der Begründung. Zunächst müsse das Vermögen verwertet werden. Dabei müssten grundsätzlich auch Wertverluste hingenommen werden. Damit habe das Jobcenter Leistungen zu Recht nur in Form eines Darlehens bewilligt und die Auszahlung von einer Absicherung des Rückzahlungsanspruchs abhängig gemacht. (dpa)