An Rhein und Ruhr. .

Hartz IV sorgt weiter für Arbeit – an den Sozialgerichten, und das gleich aktenbergeweise. Mittlerweile türmt sich an den acht Sozialgerichten in NRW ein Bestand von 88 652 Verfahren – rund 3500 mehr als vor einem Jahr. „Allein um diesen Berg abzuarbeiten, bräuchten die Kollegen ein Jahr“, sagt Joachim Nieding, Präsident des Landessozialgerichts.

Die Statistik macht manches schöner, als es wirklich ist: Im Durchschnitt dauerte ein Verfahren an einem Sozialgericht 12,8 Monate; Eilentschädigungen lagen nach 1,1 Monaten vor. Tatsächlich gibt es aber enorme Ausreißer. Im Bestand befinden sich mittlerweile rund 3000 noch nicht erledigte Verfahren aus dem Jahr 2010 oder noch älter. Dass sich Entscheidungen so lange hinziehen, hält Nieding für „den Bürger in vielen Fällen nicht mehr zumutbar“.

Das Problem ist die viele Arbeit. Ständig kommen neue Verfahren hinzu. Jeder Richter in der ersten Instanz hat 2013 im Schnitt 374 erledigt - 1,5 pro Arbeitstag. Nieding bemüht sich um personelle Entlastung, führt Gespräche mit dem Justizministerium.

Hartz-IV-Klagen beschäftigen die Sozialgerichte am meisten. Sie machen gut ein Drittel der Verfahren aus. Gut 20% der Klagen drehten sich um Schwerbehindertenrecht, 15% entfielen auf Renten- und weitere gut 11% auf die Krankenversicherung. Etwa 43% der Klagen an Sozialgerichten hatten zumindest teilweise Erfolg.