Luxemburg. Ein EU-Gericht hat die Marktzulassung der Gen-Kartoffel Amflora für nichtig erklärt. Der Grund: Die zuvor zuständige EU-Kommission sei vom Zulassungsverfahren abgewichen, hieß es als Begründung. Die Zulassung für die Gen-Pflanze war nach einem 13-jährigen Verfahren vergeben worden.
Die Beschlüsse der EU-Kommission zur Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora sind von einem EU-Gericht für nichtig erklärt worden. Die Kommission habe die Verfahrensvorschriften für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Europäischen Union verletzt, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung des Gerichts der Europäischen Union in Luxemburg.
Neben dem Genmais MON810 ist die Kartoffel Amflora des deutschen BASF-Konzerns die einzige Genpflanze, deren Anbau in der EU erlaubt ist. Sie ist zudem für die Verarbeitung in Futtermitteln zugelassen.
Amflora war 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren von der EU-Kommission in der EU für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen worden.
EU-Kommission sei von den Vorschriften abgewichen
Die EU-Kommission sei jedoch von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens abgewichen, heißt es in der Erklärung des Gerichts. "In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte", wird die Entscheidung begründet. (afp)