Wer übers Netz auf Shopping-Tour in einem anderen EU-Land gehen will, geht oft leer aus. Ein Kauf der Produkte ist entweder schwierig oder überhaupt nicht möglich, wie eine Untersuchung der EU-Kommission zeigt. Dabei winken im Ausland echte Schnäppchen. Die zuständige Kommissarin will handeln.

„Wir müssen leider draußen bleiben“ – wie der Hund vor der Metzgerei müssen sich Verbraucher fühlen, die im Internet bei Anbietern einkaufen wollen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben. Denn in den meisten Fällen haben sie keine Chance, sich tatsächlich zu kaufen, was ihnen gefällt. Bei einer verdeckten Studie der EU-Kommission wurden 60 Prozent aller Online-Bestellungen von Produkten des täglichen Bedarfs abgelehnt, wenn der Kunde aus einem anderen Land kam. So war es häufig Kunden nicht möglich, das Bestellformular auszufüllen, weil ihr Heimatland nicht in der vom Hersteller vorgegebenen Länderliste auftauchte – der kaufwillige Verbraucher also daran scheiterte, die Adressfelder auszufüllen.

In einigen Fällen verweigerte das Unternehmen generell, Ware ins Ausland zu versenden. In wieder anderen Fällen wurden von der ausländischen Kundschaft unverhältnismäßig viele persönliche Daten verlangt. Oder die Verbindung brach ab, sobald sich der Kaufinteressent als Verbraucher aus einem anderen EU-Land offenbarte.

Viele Waren im Ausland billiger

Besonders ärgerlich sind die Hindernisse beim virtuellen Grenzübertritt deshalb, weil gerade im elektronischen Kaufhaus jede Menge Schnäppchen auf Verbraucher warten. In vielen EU-Mitgliedsstaaten fanden Testkäufer mindestens die Hälfte aller Waren auf ausländischen Webseiten um zehn Prozent billiger als bei heimischen Online-Shops – und das trotz höherer Lieferkosten. Vielleicht aus Sicht der Kundschaft noch unerfreulicher: Viele handelsübliche Güter waren überhaupt nur auf Internet-Seiten von Firmen aus dem EU-Nachbarstaat zu entdecken – aber eben dann letztlich doch nicht zu haben, weil der Kauf verweigert wurde.

EU-Kommissarin Meglena Kuneva will daraus die Konsequenz ziehen, es den Unternehmen zu erleichtern, ihre Produkte in ganz Europa anzubieten. Nach Umfragen der EU-Behörden bedeutet nämlich nicht allein die Sprache ein Hindernis. Kuneva möchte sich vielmehr länderspezifische Unterschiede im Verbraucherschutz und im Steuer- und Wirtschaftsrecht vorknöpfen, die den grenzüberschreitenden elektronischen Handel behindern. Sie wirbt für einheitliche Regelungen der Rückgaberechte und des Schadenersatzes sowie - für den Händler genauso bedeutsam – der Mehrwertsteuer-Meldepflichten, der Recycling-Auflagen und der Markenrechte. Damit hat sie sich allerdings einiges vorgenommen, denn eine Harmonisierung dieser Vorgaben bedeutet einen politischen Kraftakt.