Berlin. Mit “grenzenlosem Surfen“ warb Vodafone, begrenzte die Internetnutzung aber gleichzeitig im Kleingedruckten. Jetzt schob das Landgericht Düsseldorf dieser Form von Werbestrategie einen Riegel vor. Damit gab das Gericht der Klage des Vebraucherzentrale Bundesverbands recht.
Der Telekommunikationsanbieter Vodafone darf nicht mehr mit "grenzenlosem Surfen" für seinen Mobilfunktarif werben, solange er die Internetnutzung im Kleingedruckten begrenzt. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf und entsprach damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), wie die Organisation am Freitag in Berlin mitteilte.
Vodafone hatte demnach seinen Smartphone-Tarif "RedM" mit den Worten "ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen" beworben. Allerdings waren sogenannte Peer-to-Peer-Verbindungen wie etwa zum Chatten über Facebook und Skype oder zu Dateitauschbörsen sowie YouTube nur gegen einen Aufpreis von 9,95 Euro im Monat zu haben. Davon erfuhren die Kunden erst im Kleingedruckten oder nach mehreren Klicks auf Fußnoten am unteren Bildrand.
Bundesregierung solle Netzneutralität gesetzlich verankern
Laut einer Umfrage des vzbv beschränken bis auf ein Angebot fast alle großen Anbieter die Internetnutzung. vzbv-Vorstand Gerrd Billen bezeichnete dies als "Zwei-Klassen-Gesellschaft" im Internet: Jeder habe Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Onlinediensten und Inhalten. Die Bundesregierung müsse die Netzneutralität deshalb gesetzlich verankern, erklärte Billen. (AFP)