Frankfurt/München. Die Anwälte des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch haben gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank geklagt. Die Kirch-Seite bemängelt eine Verletzung der Informationsrechte von Aktionären sowie Formfehler. Seit Jahren liegen die Kirch-Erben mit der Bank im Zwist.
Die Anwälte des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch lassen in ihrer Fehde mit der Deutschen Bank nicht locker.
Die Kirch-Seite legte gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung des Konzerns vom 11. April und der regulären Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 Anfechtungsklagen beim Landgericht Frankfurt ein. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klagen (Az.: 3-05 O 151/13 und 3-05 O 172/13), über die zuvor das "Handelsblatt" berichtet hatte.
Kirch-Seite klagt seit Jahren gegen Deutsche Bank
Die Kirch-Seite beanstandet eine Verletzung der Informationsrechte von Aktionären sowie Formfehler. Seit Jahren überzieht die Kirch-Seite die Deutsche Bank mit Klagen. Deren damaliger Chef Rolf Breuer hatte Anfang 2002 in einem TV-Interview Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt. Seither wird um eine Mitverantwortung Breuers und der Bank für die Pleite des Medienimperiums und Schadenersatz in Milliardenhöhe gestritten.
Im April sah sich die Bank erstmals in ihrer Geschichte zu einer außerordentlichen Hauptversammlung gezwungen, nachdem das Landgericht Frankfurt mehrere Beschlüsse des Aktionärstreffens 2012 für nichtig erklärt hatte. Letztlich wurden die strittigen Beschlüsse - unter anderem die Wahl von Aufsichtsratschef Paul Achleitner und die Bestimmung der Abschlussprüfer - erneut mit großer Mehrheit von den Aktionären gebilligt. (dpa)