Bonn. . Die Deutsche Telekom will die Nutzung von Internetanschlüssen im Festnetz drosseln. Die Begrenzung gilt für Neuverträge, soll allerdings nicht vor 2016 in Kraft treten. Das TV-Angebot Entertain und die Sprachtelefonie sollen von der Einschränkung ausgenommen werden.

Die Deutsche Telekom macht ernst: Festnetzkunden, die ab dem 2. Mai 2013 einen Neuvertrag bei dem Bonner Telekommunikationskonzern abschließen, müssen eine Volumenbegrenzung beim Internetanschluss in Kauf nehmen. Das teilte die Telekom am Montag in einer Pressemitteilung mit. Technisch umgesetzt werden soll die Einschränkung allerdings nicht vor 2016, so die Telekom weiter. Wer mehr Daten verbraucht als die in den Verträgen vereinbarten Download-Pakete, müsse draufzahlen. Bestehende Verträge sollen nicht betroffen sein.

Die Telekom begründet die Einführung der Volumenbegrenzung mit wachsendem Datenaufkommen im Internet und den immensen Investitionskosten, die sie in den nächsten Jahren stemmen müsse. „Immer höhere Bandbreiten lassen sich aber nicht mit immer niedrigeren Preisen finanzieren. Den Kunden mit sehr hohem Datenaufkommen werden wir in Zukunft mehr berechnen müssen“, sagte Michael Hagspihl, Geschäftsführer Marketing der Telekom Deutschland, laut Pressemitteilung.

75 bis 400 Gigabyte Datenvolumen inklusive

Die Volumenbegrenzung fällt je nach gewähltem DSL-Tarif unterschiedlich aus. Verträge mit Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 16 Megabit pro Sekunde beinhalten 75 Gigabyte Download-Volumen, bis 50 Megabit sind 200 Gigabyte inklusive, bei 100 Megabit-Anschlüssen gibt es 300 Gigabyte dazu und bei 200-Mbit-Anschlüssen gelten 400 Gigabyte Download-Volumen. Wer sein integriertes Volumen aufbraucht, soll auf eine Download-Geschwindigkeit von 384 Kilobit pro Sekunde runtergeregelt werden.

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Um die volle Geschwindigkeit des Anschlusses wiederherzustellen, sollen Kunden ein entsprechendes Volumenpaket hinzubuchen können. Dazu gibt es allerdings noch keine näheren Informationen geschweige denn Preise. „Es ist jetzt zu früh, darüber zu spekulieren“, sagte ein Telekom-Sprecher auf Anfrage. Die ab 2. Mai geplanten Tarife seien erst einmal eine reine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Heißt: Die Telekom behält sich das Recht vor, die entsprechende Volumenbegrenzung jederzeit umzusetzen.

Volumenbegrenzungen sind nicht neu. Mobilfunkkunden kennen das bereits von ihrem Smartphone-Tarif. Wer eine bestimmte Download-Grenze überschreitet, dessen Surf-Geschwindigkeit wird automatisch reduziert. Wer mit gewohnter Geschwindigkeit weiter im Internet unterwegs sein möchte, zahlt beispielsweise bei der Deutschen Telekom rund fünf Euro zusätzlich. Laut dem Telekom-Sprecher gibt es Volumenbegrenzungen auch schon bei den Glasfaser-Tarifen des Unternehmens.

Ausnahme für TV-Angebot „Entertain“

Darüber hinaus sei die Zahl der Betroffenen, die die Volumengrenze erreichten, sowieso sehr klein. „Ganz wenige Kunden sind davon überhaupt betroffen“, sagte der Sprecher weiter. Im Schnitt verbrauche ein Kunde der Telekom rund 15 bis 20 Gigabyte pro Monat. Die 75 Gigabyte im kleinsten Volumentarif des Unternehmens reichten neben dem normalen Surfen „für zehn Filme in normaler Auflösung plus drei HD-Filme, plus 60 Stunden Internetradio, plus 400 Fotos und 16 Stunden Online-Gaming“, so die Telekom-Mitteilung.

Für die Volumenbegrenzung gelten im Übrigen Ausnahmen: Kunden des Telekom-TV-Angebots Entertain wird das Datenaufkommen des Fernsehprogramms nicht auf die Volumenbegrenzung angerechnet. Auch Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss werde nicht angerechnet, hieß es. Reguläre Internetdienste sollen nach dem Willen des Bonner Unternehmens „diskriminierungsfrei“ angeboten werden, „so gut es die zur Verfügung stehenden Ressourcen ermöglichen“.

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Kritiker fürchten nämlich, dass die Telekom Anbieter von Diensten, mit denen sie geschäftliche Beziehungen unterhält, bevorzugen und von der Volumenbegrenzung ausnehmen könnte. Das würde im schlimmsten Fall das Ende der sogenannten Netzneutralität bedeuten. Vorbild könnte auch hier der Mobilfunk sein: Telekom-Kunden werden die vom Musikdienst Spotify entstandenen Daten nicht auf die Volumengrenze angerechnet, wenn sie bereit sind, dafür extra zu bezahlen.