Brüssel. Dürfen große deutsche Firmen von den Gebühren für die Nutzung der Energieleitung befreit werden? Die Bundesregierung hat das getan - und stößt damit nun auf Widerstand in Brüssel. Die EU-Kommission will prüfen, ob die Befreiung für stromintensive Unternehmen rechtmäßig sind.
Die EU-Kommission hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der umstrittenen Befreiung großer Stromverbraucher von den deutschen Netzentgelten. Sie prüfe nun, ob die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen staatliche Beihilfen darstellten, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Die Verbraucher zahlen die Ausnahmeregeln über den Strompreis mit.
Falls die EU-Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass die Nachlässe staatliche Beihilfen sind, geht die Untersuchung weiter. Dann prüft die Brüsseler Aufsichtsbehörde, ob diese Beihilfen den Profiteuren der Regelung einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten verschaffen könnten. Deutschland und Dritte können sich nun dazu äußern.
Mit den Netzentgelten zahlen Stromkunden vom Bürger bis zum Großunternehmen für die Nutzung der Energieleitungen. Für bestimmte Nutzer gibt es allerdings weitreichende Nachlässe. Große Abnehmer sind seit 2011 ganz befreit.
EU-Kommission prüfte schon mehrfach Strompreis-Regeln für Firmen
Um die Ausnahmen zu finanzieren, wurde eine Sonderumlage eingeführt: Jeder Bürger muss 0,329 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen, pro Jahr macht das bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3500 kWh immerhin 11,50 Euro aus.
Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit bereits Regelungen zur Senkung der Strompreise bestimmter Unternehmen überprüft. Nun geht es jedoch zum ersten Mal um die Befreiung von Netzentgelten. Sollte die EU-Kommission am Ende feststellen, dass die Befreiung von den Gebühren eine unzulässige Beihilfe darstellt, müssten die Unternehmen sie der Behörde zufolge nachträglich zahlen. (dpa)