Braunschweig. Sie soll den VW-Konzern um mindestens 250.000 Euro betrogen haben – mit Scheinrechnungen und privaten Reisekosten. So sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft. Sie ficht seit Dienstag den Freispruch der ersten Instanz für Adriana Barros, Ex-Geliebte des früheren VW-Betriebsrats-Chef Volkert, an.

In einem Berufungsverfahren muss sich die frühere Geliebte des ehemaligen VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert seit Dienstag vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Der Anwalt der heute 48-jährigen Brasilianerin Adriana Barros kündigte zum Auftakt des Prozesses an, er werde sich zu den Vorwürfen äußern. Die Angeklagte selbst ist nicht vor Gericht erschienen.

Adriana Barros soll laut Anklage rund 250.000 Euro ohne Gegenleistung von VW kassiert haben. Zusätzlich zu den Scheinrechnungen soll sie in 15 Fällen reine Privatflüge und Hotelkosten abgerechnet und andere rein private Kosten verursacht haben. Sie soll gewusst haben, dass sie darauf keinen Anspruch hatte.

Staatsanwaltschaft ficht Freispruch der ersten Instanz an

In einem ersten Prozess vor einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Das Wolfsburger Amtsgericht sah das anders und sprach die Fernsehjournalistin frei. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft findet nun ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Braunschweig statt. (dpa/dapd)