Essen. 40 Prozent aller Kunden befinden sich noch in der teureren Grundversorgung. Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts, rief Verbraucher kürzlich dazu auf, wegen der Strompreiserhöhungen zum 1. Januar den Anbieter zu wechseln. Wir geben Tipps zum Wechseln.
Wettbewerb, findet Andreas Mundt, gibt es am Strommarkt bislang zu wenig. Auch deshalb rief der Chef des Bundeskartellamts Verbraucher kürzlich dazu auf, wegen der Strompreiserhöhungen zum 1. Januar den Anbieter zu wechseln. Das geht auch recht einfach – und doch hakt es hier und dort noch. Wer sich allerdings die Mühe macht, Angebote und Verträge zu vergleichen, kann beim Anbieterwechsel sparen.
Wann kann ich meinen Versorger wechseln?
Das kommt natürlich darauf an, wie Ihr Vertrag gestaltet ist. Rund 40 Prozent aller Stromkunden in Deutschland sind noch bei ihrem lokalen Versorger in der Grundversorgung. Und das heißt: Sie können kurzfristig – oft mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist – aus ihrem bestehenden Vertrag aussteigen.
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Mein Anbieter hat zum 1. Januar 2013 die Preise erhöht. Kann ich jetzt immer noch wechseln?
Ja. Und das gilt laut Verbraucherzentrale NRW sowohl für Kunden in der Grundversorgung als auch für all jene, die einen Vertrag abgeschlossen haben, der über den 1. Januar hinaus läuft. Denn bei einer Preiserhöhung müssen Versorger ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Dies gelte übrigens bis zu dem Tag, an dem die neuen Konditionen gültig werden. Viele Versorger versuchten allerdings, die Kündigungszeit auf zwei Wochen nach der Ankündigung, die Preise zu erhöhen, zu begrenzen. Das sei rechtswidrig, so die Verbraucherschützer. Übrigens: Kann der neue Anbieter nicht rechtzeitig zum 1. Januar liefern, muss der alte Versorger den Strom solange zum alten Tarif liefern, bis der neue die Versorgung übernehmen kann, sagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Gilt das auch für all jene, die nicht in der Grundversorgung stecken?
Das ist strittig. Laut Verbraucherzentrale NRW verweisen die Anbieter dann gern auf die neuen Preise und auf entsprechende Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ob diese allerdings rechtmäßig sind, ist fraglich. Die Verbraucherzentrale NRW will deshalb im kommenden Jahr einen Musterprozess anstrengen, um diese Frage endgültig zu klären.
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Was muss ich grundsätzlich beim Anbieterwechsel beachten?
Wer noch kurzfristig zum 1. Januar 2013 kündigen möchte, ist gut beraten, seinen bestehenden Vertrag direkt per Fax oder Brief bei seinem Versorger zu kündigen – und sollte dabei nicht vergessen, Zählernummer und Vertragskontonummer anzugeben. Oft übernimmt auch der neue Anbieter die Kündigung. Dabei kann es aber zu Verzögerungen kommen – Kündigungsfristen werden dann vielleicht nicht mehr gewahrt.
Sitze ich im Dunkeln, wenn der alte Vertrag zwar gekündigt ist, ich mich aber noch nicht für einen neuen Anbieter entschieden habe?
Nein, definitiv nicht. Im schlimmsten Fall fallen Sie dann in die Grundversorgung zurück. Die ist zwar die teuerste Variante, Strom zu beziehen, diese wird aber meist tagesgenau abgerechnet. Kann der neue Anbieter etwa nach zehn Tagen liefern, zahlen Sie nur für die neun Tage dazwischen.
Und was ist, wenn es Streit mit dem Stromanbieter gibt?
Dann hilft die Schlichtungsstelle Energie. Verbraucher, die etwa versprochene Boni auf der Abrechnung vermissen oder aber zu viel zahlen, weil der Anbieter mehr abbucht als vereinbart, können sich an die Schlichter wenden. Infos im Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de