Berlin. . Eine Gesetzesänderung kann die Inhaber von Kapitallebensversicherungen Tausende Euro kosten. Schon am 21. Dezember tritt eine Neuregelung in Kraft, nach der Kunden zukünftig nicht mehr zur Hälfte an an den Bewertungsreserven beteiligt werden müssen. Für manche Kunden könnte sich eine rasche Kündigung der Lebensversicherung lohnen, für andere nicht.
Am 21. Dezember tritt eine Neuregelung für die Beteiligung an den Bewertungsreserven des jeweiligen Anbieters in Kraft. Sie müssen künftig nicht mehr zur Hälfte an diesen Reserven beteiligt werden. „Das bedeutet für Kunden, deren Verträge in den kommenden fünf Jahren zur Auszahlung kommen, zum Teil herbe Einschnitte“, warnt der Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD).
Der Verband schätzt die Verluste auf bis zu zehn Prozent der Leistung. Wer nach der alten Rechnung 100 000 Euro erhalten hätte, müsse sich dann mit nur noch 90 000 Euro zufrieden geben. Diese Kröte hätte auch der Journalist Volker Dörken schlucken müssen, wenn er nicht rechtzeitig von seinem Versicherungsberater gewarnt worden wäre. Statt 82 000 Euro wie erwartet würde ihm die Versicherung bei Ablauf des Vertrages im kommenden April nur 76 000 Euro überweisen. „Ich habe gekündigt“, sagt Dörken. So kommt er doch noch fast auf den kalkulierten Ertrag.
Einzelfälle sehr verschieden
Doch die Sachlage ist so kompliziert, dass Experten von einer unbedachten Kündigung abraten. Denn ob ein Verbraucher Verluste erleidet, hängt vom Einzelfall und vom einzelnen Versicherungsunternehmen ab. „Manche haben Bewertungsreserven, manche haben gar keine“, erläutert Simone Schuchert vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Der Verband appelliert an die Kunden, sich über ihre konkreten Gegebenheiten zu informieren.
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Doch vielen Kunden wird wohl auch dies nicht mehr helfen. Denn der Vertrag müsste vor dem 21. Dezember beendet werden. Reicht die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist nicht mehr aus, ist der Kunde angeschmiert. Wäre noch eine Kündigung drin, sollte die Versicherung angesprochen werden. Kunden können sich die Ablaufleistung unter Berücksichtigung der neuen Regeln nennen lassen und sehen dann, ob sich schnelles Handeln lohnen könnte. Eine generelle Empfehlung gibt es dabei nicht, weil jeder Fall anders gelagert ist.
Stiftung Warentest überrascht
Die Stiftung Warentest ist von der Regelung ebenso überrascht worden wie die Verbraucher. Das Gesetz ist erst kürzlich in einer Bundestagssitzung am späten Abend durchgewinkt worden. „Man hätte den Leuten mehr Zeit lassen müssen“, kritisiert der Versicherungsexperte der Stiftung, Theo Pischke, „im Handstreich wird ihnen die Beteiligung genommen.“
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Die zuletzt gestiegenen Bewertungsreserven sind durch die niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten zustande gekommen. Viele Versicherungen haben in ihrem Bestand noch ältere festverzinsliche Wertpapiere, die höhere Zinsen abwerfen. Die Differenz zwischen dem alten und dem aktuellen Zins lässt die Kurse der Papiere steigen. So entsteht eine Art Buchgewinn, der bis zum Ende der Laufzeit wieder zurückgeht. An diesem Buchgewinn mussten die Kunden bislang zu 50 Prozent beteiligt werden. Mit dem Gesetz will die Koalition die Versicherungsbranche stabilisieren. Zu den Profiteuren gehören auch die Besitzer von noch länger laufenden Verträgen.