Leipzig. Die Genehmigungen für die Eon-Altkraftwerke Datteln 1-3 und Shamrock/Herne laufen Ende 2012 aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. Allerdings dürfen die Steinkohlekraftwerke durch eine befristete Duldung über den Jahreswechsel hinaus betrieben werden. Die Klage von Eon für einen Weiterbtetrieb ohne Sondergenehmigung wurde abgewiesen.
Die Betriebsgenehmigungen für die beiden E.on-Altkraftwerke Datteln 1-3 und Shamrock/Herne erlöschen zum Ende des Jahres. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig und bestätigte damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom März. Allerdings dürfen die Steinkohlekraftwerke aufgrund einer befristeten Duldung, die E.on mit der Landesregierung und den zuständigen Bezirksregierungen vereinbart hatte, über den Jahreswechsel hinaus weiterbetrieben werden.
2004 traten schärfere Umweltstandards in Kraft. Die Betreiber von Altkraftwerken konnten dabei wählen, ob sie die neuen Standards ab 2011 erfüllen oder aber verbindlich die Stilllegung zum Jahresende 2012 erklären. EON entschied sich für die zweite Variante und erklärte 2006 einen Verzicht auf den Weiterbetrieb der vier Altkraftwerke ab 2013.
Probleme mit dem Termin für Kraftwerk Datteln 4
Hintergrund war das geplante Kraftwerk Datteln 4. Es sollte 2012 ans Netz gehen und dabei "Maßstäbe setzen in Sachen Energieeffizienz und Klimaschutz bei der Kohleverstromung", hieß es bei EON. Weil der Stromkonzern den Starttermin nicht halten konnte, will er die alten Kraftwerke weiter betreiben. Durch eine gründliche Reinigung der Anlagen sowie den Einsatz teurerer, schadstoffärmerer Kohle würden die neuen Umweltstandards bereits erfüllt. Die "Verzichtserklärung" hatte EON bereits 2010 widerrufen.
Doch die Erklärungen seien "nicht bloß unverbindliche Absichtserklärungen" gewesen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. "EON muss sich an dem Verzicht festhalten lassen." Andernfalls seien die umweltpolitischen Ziele nicht erreichbar.
EON könne sich auch nicht wegen der Verzögerungen bei Datteln 4 auf einen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" berufen. Der Stromkonzern habe "auf eigenes Risiko auf die Betriebsgenehmigungen verzichtet, obwohl die fristgerechte Errichtung des neuen Kraftwerks Datteln 4 noch nicht gesichert war", betonten die Leipziger Richter. (dapd/afp)