Brüssel. Die EU-Kommission warnt: Lockvogel-Angebote sind eigentlich verboten. Doch einige Fluglinien versuchen immer noch, ihre Kunden zu täuschen. Auch die deutsche Billig-Fluglinie Germanwings gehört zu den schwarzen Schafen. Nur mit 16 Linien ist Brüssel heute schon zufrieden.
Urlauber müssen nach wie vor aufpassen, dass sie sich bei der Buchung ihrer Reise im Internet nicht täuschen lassen. Zwar verzichten mittlerweile die meisten Fluglinien auf Lockvogel-Angebote oder andere unfaire Geschäftspraktiken. Trotzdem kann die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva keine Entwarnung geben: „Ein Dutzend Fluglinien gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis.“
Auf Nachfrage wird sie konkreter und nennt – neben einigen kleineren Anbietern - Aeroflot, Emirates, Northwest, Olympic, Royal Air Maroc, Turkish Airways und die österreichische Niki sowie die deutsche Germanwings. Diese Fluglinien haben nach Kunevas Angaben noch nicht – ohne noch nicht angemessen – auf Forderungen der Behörden reagiert, ihren Internet-Auftritt zu korrigieren. Etwas positiver fällt das Urteil über 36 andere Fluglinien aus, darunter Lufthansa, Easyjet, Air Berlin und Condor. Diese Gesellschaften seien auf gutem Weg, die Standards für die Online-Buchung einzuhalten. Nur mit 16 Linien ist Brüssel heute schon zufrieden – unter anderem Finnair, SAS und die deutsche TUIfly.
Bewusste Irreführung der Kunden
„Ich kenne Fälle, da wurden London-Flüge für 79 Dänen-Kronen angepriesen – und wenn man sich bis zum Ende durchclickte, musste man 500 Kronen zahlen“, gibt der dänische Ombudsmann Henrik Oe ein Beispiel für Verstöße gegen EU-Recht. Er ärgert sich darüber, dass Fluglinien entgegen anderslautender Vorgaben Entgelte und Kosten erst im Verlauf der Buchung aufaddierten. Das sei bewusste Irreführung des Kunden, denn schließlich könne „ja niemand ein Flugzeug besteigen, ohne einen Flughafen zu betreten“. Flughafengebühren könnten deshalb wohl kaum wie Zusatzkosten behandelt werden.
Kuneva setzt allen Fluglinien, mit deren Internet-Auftritt sie noch unzufrieden ist, ein Ultimatum. Wer bis Juli Unzulänglichkeiten nicht beseitige, muss sich auf Ärger mit den nationalen Behörden einstellen, die wenn nötig von der EU-Kommission zum Jagen getragen werden.