Berlin. Der Freispruch für den früheren WestLB-Chef Sengera wurde am Donnerstag vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Das Untreue-Verfahren muss wegen Fehlern in der Beweisaufname wiederholt werden. Als erstes Kreditinstitut in Deutschland wird die WestLB laut einem Medienbericht eine Bad Bank gründen.

Der frühere WestLB-Chef Hansjürgen Sengera muss erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag einen früheren Freispruch für den Bankmanager aufgehoben. Sengera muss sich nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorfs erneut wegen Untreue verantworten.

Das Untreue-Verfahren gegen den früheren WestLB-Chef Jürgen Sengera muss wegen Fehlern in der Beweisaufnahme nochmals geführt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag den Freispruch Sengeras durch das Düsseldorfer Landgericht auf, wie das Bundesgericht in Karlsruhe mitteilte. Der Beweiswürdigung der Düsseldorfer Richter fehle in Teilen eine tragfähige Grundlage, entschied der BGH. Das Landgericht Düsseldorf muss nun erneut über den Untreue-Vorwurf gegen Sengera entscheiden.

Riskanter Kredit für britischen Fernsehverleiher Boxclever

Im dem Verfahren gegen den einstigen Vorstandschef der WestLB geht es um einen riskanten Kredit für den britischen Fernsehverleiher Boxclever, durch den der Bank nach der Insolvenz von Boxclever ein Schaden von mehr als 400 Millionen Euro entstanden sein soll. Das Landgericht Düsseldorf hatte im Juni 2008 entschieden, Sengera habe beim Zustandekommen des Kreditgeschäfts 1999 zwar pflichtwidrig, aber nicht vorsätzlich gehandelt.

Daher habe er sich nicht der Untreue schuldig gemacht. Gegen den Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Im Gegensatz zum Landgericht befand der BGH nun, wegen der von den Düsseldorfer Richtern festgestellten erheblichen Pflichtverletzungen Sengeras könne ein Untreuevorsatz noch nachgewiesen werden.

WestLB gründet offenbar die erste Bad Bank

Die WestLB wird nach Informationen des «Handelsblatts» als erstes Kreditinstitut in Deutschland das Bad-Bank-Gesetz zur Auslagerung sogenannter Schrottpapiere nutzen. Wie das Blatt in seiner Donnerstagausgabe aus Finanzkreisen berichtete, hat die Landesbank bereits einen Antrag auf Errichtung einer sogenannten Zweckgesellschaft beim staatlichen Rettungsfonds Soffin gestellt. In diese Zweckgesellschaft sollen mit Wirkung zum 30. September sogenannten strukturierte Wertpapiere von 6,4 Milliarden Euro ausgegliedert werden.

Die WestLB wollte das auf Anfrage der Zeitung nicht kommentieren. Nach dem Gesetzentwurf können die zum Teil angeschlagenen Landesbanken Schrottpapiere bis zu einem Volumen von 600 Milliarden Euro in Abwicklungsanstalten auslagern. Im Gegenzug sollen sie sich aber bis 2010 reformieren und zum Teil zusammenschließen. Mögliche Verluste müssen zum Großteil die Eigentümer der Landesbanken tragen, also Bundesländer und Sparkassen- und Giroverbände.

Bilanzsumme soll verringert werden

Bisher haben sich sowohl Landesbanken als auch private Institute wegen der aus ihrer Sicht ungünstigen Konditionen geziert, diese Hilfe auch in Anspruch zu nehmen. Bei der WestLB sollen zusätzlich weitere Posten wie Kredite, Staatsanleihen oder sogenannte Refinanzierungs-Notes im Umfang von rund 74 Milliarden Euro bis Ende des Jahres in eine Abwicklungsanstalt überführt werden. Die WestLB werde mit den beiden Maßnahmen ihre Bilanzsumme um gut 80 Milliarden Euro auf 200 Milliarden Euro verringern, schreibt die Zeitung.

Damit kommt die Landesbank den strengen Vorgaben der EU-Kommission ein gutes Stück näher. Brüssel hatte gefordert, dass die WestLB im Gegenzug für die Staatshilfe ihre Bilanzsumme auf 140 Milliarden Euro halbiert. (afp/ap/ddp)