Berlin. NRW-Finanzämter lehnen einem Medienbericht zufolge Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern, die ihr Geld in der Schweiz versteckt halten, mittlerweile häufig ab. Da die Tat durch die Medienberichte über die Auswertung von Bankdaten bereits vorher entdeckt worden sei, könne es keine Straffreiheit mehr geben.

Finanzämter lehnen einem Zeitungsbericht zufolge Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern mit Schwarzgeld in der Schweiz häufig ab. Die Behörden würden dies damit begründen, die Straftat Steuerhinterziehung sei durch die Berichte über die Auswertung der Steuer-CDs mit Bankdaten der Hinterzieher bereits entdeckt worden, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Mittwoch vorab. "Straffreiheit kann daher nicht eintreten", heiße es in den Schreiben der Beamten der Steuerfahndung Wuppertal. Dafür sei es nun zu spät.

NRW-Finanzämter angeblich besonders hart

Die Beamten würden sich sich auf eine ihnen vorliegende Liste mit den Daten von rund 4000 Deutschen berufen, die Schwarzgeld bei der Credit Suisse deponiert haben sollen, schreibt das Blatt. "Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat eine ganz harte Linie eingenommen", zitierte die Zeitung einen Steuerstrafverteidiger. Er habe bereits etliche solcher Schreiben gesehen.

Die Schweiz und die Bundesrepublik streiten über den Umgang mit deutschen Steuersündern, die ihr Geld vor dem Fiskus auf Bankkonten in der Eidgenossenschaft verstecken. Nordrhein-westfälische Behörden haben mehrmals CDs mit Daten deutscher Bankkunden gekauft, was in der Schweiz auf scharfe Kritik stößt. (rtr/afp)