Berlin. . Minijobber sollen ab dem kommenden Jahr mehr verdienen können. Die steuerfreie Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte soll dafür um 50 Euro auf 450 Euro steigen. Die Zahl der Minijobs erreicht in Deutschland immer neue Rekordhöhen.

Die in der schwarz-gelben Koalition seit langem vereinbarte Anhebung der Einkommensgrenzen für rund 7,5 Millionen Minijobber soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Aus den 400-Euro-Jobs würden dann 450-Euro-Jobs. Auf diesen Zeitplan hätten sich Union und FDP verständigt, sagte FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel „Spiegel-Online“. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Karl Schiewerling, bestätigte Reuters: „Das ist in der Koalition konsentiert.“ Für Minijobs gelten besondere Vergünstigungen: Arbeitnehmer bezahlen dafür keine Sozialabgaben. Stattdessen entrichten Arbeitgeber pauschal 30 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern.

Minijobs auf Rekordhoch

Die Zahl der Minijobs erreicht immer neue Rekordhöhen. Im Dezember 2011 gab es nach neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) 7,507 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte, wie die Minijobs in der Statistik heißen. Das waren rund 120.000 mehr als ein Jahr zuvor und rund zwei Millionen mehr als unmittelbar nach der rot-grünen Minijob-Reform 2003. Die Zahl der ausschließlich in einem Minijob-Beschäftigten ist dabei mit rund 4,9 Millionen relativ stabil geblieben. Beständig gestiegen ist die Zahl der Nebenjobs, die Arbeitnehmer steuerfrei neben dem Hauptberuf ausüben. Sie erreichte im Dezember 2,6 Millionen.

„Seit 2003 hat es bei den Minijobs keine Anhebung der Verdienstgrenzen gegeben“, sagte Vogel. „Es ist nur fair, dass die Menschen jetzt einen Inflationsausgleich bekommen.“ Mit der Reform zum Jahreswechsel 2013 ist auch eine Änderung im Rentenrecht verbunden: Minijobber müssen es dann ausdrücklich ablehnen, wenn sie den Rentenbeitrag der Arbeitgeber von 15 Prozent nicht auf den vollen Beitragssatz aufstocken wollen (Opt-Out). Beim derzeitigen Beitragssatz wären das 4,6 Prozentpunkte aus eigener Tasche, ab 2013 voraussichtlich 4,0.

Minijobber verdienen laut Studie nur halb sovie wie regulär Beschäftigte

Die Koalitionsfraktionen wollen den Gesetzentwurf am 25. September beschließen. Noch in derselben Woche soll der Bundestag in erster Lesung darüber beraten. Die Verabschiedung im Bundestag ist für Ende Oktober geplant, der Bundesrat soll am 23. November zustimmen.

Bei Gewerkschaftern und Sozialpolitikern stehen Minijobs in der Kritik: Minijobber erhielten geringe Stundenlöhne und trügen zur Verfestigung des Niedriglohnsektors bei. Auch wird den Arbeitgebern vorgeworfen, sie würden reguläre Stellen in schlecht bezahlte Minijobs umwandeln. Zudem werde Schwarzarbeit durch Minijobs eher verschleiert als verhindert.

Einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zufolge verdienen Minijobber pro Stunde nur halb soviel wie regulär Beschäftigte. Leidtragende sind demnach Frauen: Sie stellen fast zwei Drittel der Minijobber, die vor allem im Handel, im Reinigungsgewerbe, im Gesundheitsgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt sind. (rtr)