Berlin. . Mit unschöner Regelmäßigkeit deckt der Bundesrechnungshof Fälle von Geldverschwendung auf. Diesmal wurde er fündig beim früheren Bundesverband der Innungskrankenkassen, bei 8500 Kindergeldkassen oder beim Autobahnbau.

Es ist ein Traumjob auf Versichertenkosten, jetzt schlägt der Bundesrechnungshof Alarm: Für vier Arbeits­tage im Monat erhält der ­Geschäftsführer des ehema­ligen Bundesverbandes der ­Innungskrankenkassen (IKK) in Bergisch-Gladbach 10 000 Euro netto monatlich, plus Nebenkostenpauschale von 1000 Euro – bei freier Zeit­einteilung.

Für einen Teil der Aufgaben könne der ­Geschäftsführer sogar noch eine Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf beauftragen, an der er selbst beteiligt ist – für monatlich noch mal 15 000 Euro. Den haarsträubenden Fall prangert der Bundesrechnungshof in einem gestern ­vorgelegten Prüfbericht an.

Der Prüfbericht listet noch weitere Beispiele öffentlicher Geldverschwendung auf: So könnte der Staat jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag sparen, wenn die Auszahlung des Kindergelds endlich besser organisiert würde.

Doppeltes Kindergeld wg. Verwaltungschaos

Zurzeit zahlen bundesweit 8500 Familienkassen das Geld aus, eigentlich sollte die Zahl längst auf 120 reduziert werden. Doch das Bundesfinanzministerium habe bisher kein tragfähiges Konzept erstellt, klagt der Rechnungshof.

Der üppige Verwaltungsaufwand sei nicht nur zu teuer, sondern erschwere auch die Kontrolle. So stellten die Prüfer erst 2009 fest, dass Familienkassen in vielen Fällen für dasselbe Kind über Jahre doppeltes Kindergeld ausgezahlt haben.

Teure Autobahn

Der Deutschen Rentenver­sicherung Nord werfen die Kontrolleure rechtswidrige ­Investitionen von rund 100 Millionen Euro vor. Das Geld floss in den Umbau zweier verlustreicher Reha-Kliniken, die sich auch danach nicht wirtschaftlich betreiben ließen.

Beim Ausbau der niedersächsischen Autobahn A 7 riskiert der Bund dem Bericht zufolge 25 Millionen Euro Mehr­kosten, weil er das Projekt ­privat managen lassen will – wegen der langwierigen Privati­sierung könne der Ausbau erst 2016 beginnen, bis ­dahin wären noch teure Instandhaltungsarbeiten nötig.

Zu großzügig ist auch das Bundeswirtschaftsministeri­um bei seinen Gebührenvorschriften: Die Einnahmen ­etwa für messtechnische Leistungen decken wegen veral­teter Vorschriften nicht einmal die Kosten – der Ausfall beträgt jährlich rund 30 Millionen Euro.