Berlin. Schlecker-Mitarbeiter, die wegen der Insolvenz der Drogeriekette ihren Job verlieren, können auf eine Transfergesellschaft hoffen. Die Länder einigten sich am Nachmittag, wie eine solche Gesellschaft aussehen soll, ein Finanzierungsplan soll bis Donnerstag stehen. Der Bund wird sich nicht beteiligen. Lediglich Hilfe bei der technischen Abwicklung bot Rösler an.

Der Bund muss nicht für den 70-Millionen-Euro-Kredit haften, mit dem die Auffanggesellschaft für die von Kündigung bedrohten Schlecker-Mitarbeiter finanziert wird. Darauf einigten sich Vertreter von Bund und Ländern am Montag. Die bundeseigene Förderbank KfW stellt jedoch den Kredit zur Verfügung. Ein Finanzierungsplan solle am Donnerstag präsentiert werden, sagte der baden-württembergische Ministerialdirektor Daniel Rousta nach dem Arbeitstreffen in Berlin.

Auf einen Verteilungsschlüssel konnte sich die Runde jedoch noch nicht einigen, bevor sie sich vertagte. "Die Länder haben sich darauf verständigt, dass sie weiter an einer konstruktiven Lösung arbeiten", sagte Rousta. Nach den Plänen soll die KfW-Bank kurzfristig einen Kredit in Höhe von gut 70 Millionen Euro für eine Transfergesellschaft bereitstellen. In der Auffanggesellschaft sollen Tausende vor der Entlassung stehende Mitarbeiterinnen der insolventen Drogeriemarktkette weiter beschäftigt und fit für neue Jobs gemacht werden.

Betroffen sind nach neuesten Zahlen im März 9.500 Beschäftigte. Weiteren 1.700 Angestellten steht der Jobverlust im April durch Schließung der Lager bevor.

Bund will keine Haftung übernehmen

Der Bund will bei der Gründung einer Transfergesellschaft für Beschäftigte der insolventen Drogeriekette Schlecker keinerlei finanzielle Haftung übernehmen. "Der Bund steht natürlich weiterhin zur Unterstützung bei der technischen Abwicklung bereit", sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Montag kurz vor Beginn eines Gesprächs der betroffenen Länder über die Finanzierungsfragen einer solcher Gesellschaft. Der Bund könnte danach zur Beschleunigung des Verfahrens über die Staatsbank KfW den für eine Transfergesellschaft nötigen Kredit ausreichen, "allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Baden-Württemberg zusammen mit anderen Bundesländern die volle Haftung übernimmt", sagte die Ministeriumssprecherin.

Zur Finanzierung einer Transfergesellschaft, die entlassene Schlecker-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufnehmen soll, ist nach Angaben des Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz ein Kredit von rund 71 Millionen Euro nötig. Das ist eine Summe, die nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums die betroffenen Bundesländer mit Schlecker-Filialen nicht überforderen sollte. Nach einer entsprechenden Absprache seien für solche Fälle die Bundesländer zuständig.

Baden-Württemberg will KfW-Kredit mit Bundesmitteln durchsetzen

Baden-Württembergs Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid hatte am Morgen Bund und Bundesländer zu einem schnellen gemeinsamen Handeln aufgefordert. "Nach Lage der Dinge ist ein KfW-Kredit das einzige Mittel, um schnell die Transfergesellschaft zu finanzieren", sagte Schmid im ZDF. Nur mit einer solchen Transfergesellschaft könne verhindert werden, dass in Kürze Tausende meist weibliche Schlecker-Beschäftigten auf der Straße stünden. Auf die Forderung des Bundes, die Länder müssten für den erforderlichen Kredit haften, ist Schmid offenbar bereit einzugehen. "Wir können uns das grundsätzlich vorstellen", sagte er. (rtr, dapd)