Düsseldorf. . Nach der Rüge durch das Bundeskartellamt hat das Online-Hotelportal HRS jetzt auch Ärger mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf. In dem Rechsstreit geht es um eine umstrittene Vertragsklausel, mit der HRS von Partnerhotels einen Wettbewerbsvorteil durch eine Best-Preis-Garantie verlangt.

Deutschlands mit Abstand größtes Online-Hotelportal HRS bekommt immer mehr Ärger wegen seiner Best-Preis-Garantie. Nach dem Bundeskartellamt bewertete jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf den vom Internetportal in den Verträgen mit den Partnerhotels festgeschriebenen Anspruch auf den günstigsten Preis als Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht.

In einer am Mittwoch bekanntgewordenen Einstweiligen Verfügung bezeichneten die Düsseldorfer Richter die Klausel als "kartellrechtswidrig und nichtig". Geklagt hatte das Berliner Internet-Startup JustBook. Das Unternehmen bietet seinen Kunden seit Januar die Möglichkeit, per Smartphone Hotels für die kommende Nacht zu Last-Minute-Preisen zu buchen. Doch hatten die beteiligten Hotels nach Angaben von JustBook prompt Ärger mit HRS bekommen, das die gleichen Konditionen für sich verlangte.

HRS erklärte in einer Stellungnahme, das Unternehmen habe bereits nach der Abmahnung durch das Kartellamt freiwillig die Durchsetzung der "Best-Preis-Klausel" ausgesetzt und verzichte bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts auf Sanktionen gegen Hotels. Nach wie vor gehe HRS aber davon aus, dass keine Beschränkung des Wettbewerbs vorliege. Das Unternehmen sei überzeugt, die Bedenken der Wettbewerbshüter ausräumen zu können.

Ärger um Provisionsanhebung

Das Düsseldorfer Gericht verbot HRS in seiner Einstweiligen Verfügung, die Hotels zur Einhaltung der Best-Preis-Garantie zu zwingen und drohte dem Online-Portal für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an.

Nach Auffassung der Richter beeinträchtigt die HRS-Klausel den Preiswettbewerb. Denn Kunden, die sich bereits für ein bestimmtes Hotel entschieden hätten, würden im Allgemeinen über das Portal buchen, das ihnen den niedrigsten Buchungspreis biete. "Die Best-Preis-Garantie schließt in diesen Fällen das Entstehen von Wettbewerb zwischen mehreren Vermittlungsportalen nahezu vollständig aus", rügten die Richter.

Auch das Bundeskartellamt hatte HRS kürzlich wegen der Klausel abgemahnt. Behördenchef Andreas Mundt sah darin "eine Gefahr für den Wettbewerb". Den Wettbewerbern werde dadurch die Möglichkeit genommen, dem Marktführer durch bessere Konditionen gefährlich zu werden. HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge sagte damals dagegen, von der Best-Preis-Garantie profitierten letztlich die Verbraucher.

Für einen Aufschrei bei den HRS-Partnerhotels hatte vor kurzem außerdem die Ankündigung des Online-Portals gesorgt, zum 1. März die eigene Provision von 13 auf 15 Prozent zu erhöhen. (dapd)