Essen. . Pünktlich zum sechsten Jahrestag der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten plant die rot-grüne Landesregierung die Öffnungszeiten zu kürzen. Der Handelsverband NRW und die Verbraucherzentrale NRW fordern, das Ladenöffnungsgesetz unverändert bestehen zu lassen.

In der aktuellen Debatte um das Ladenöffnungsgesetz spricht sich der Handelsverband Nordrhein-Westfalen gegen strengere Vorgaben bei den Ladenöffnungszeiten aus. Viele Werktätige nutzten die Chance bis 20 Uhr und auch noch danach einkaufen zu können, erklärte Dr. Peter Achten, Geschäftsführer des Handelsverband NRW. Auf Anfrage von DerWesten sagte Dr. Achten weiter: „Wir leben in einer modernen Welt, in der die Verbraucher ihre Lebens-, Arbeits- und Konsummuster zunehmend flexibler gestalten.“

Ähnlich sieht es die Verbraucherzentrale NRW, die sich deutlich gegen die geplanten Kürzungen bei den Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hat. Klaus Müller, der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, sieht durch die zunehmende Konkurrenz des E-Comerce in der Flexibilität der Ladenöffnungszeiten eine Chance für den Einzelhandel, mithalten zu können. Gegenüber DerWesten spricht Klaus Müller von modernen Familienmodellen, die durch die bewährten Ladenöffnungszeiten einen erheblichen Gewinn an Flexibilität erfahren.

Die Öffnungszeiten werden geprüft

Am Mittwoch findet eine Anhörung im Düsseldorfer Landtag zum Ladenöffnungszeitengesetz statt, das 2006 von der damals schwarz-gelben Regierung abgesegnet worden war. Die rot-grüne Landesregierung will das Ladenöffnungsgesetz auf den Prüfstand stellen. Es wird befürchtet, dass sie die Öffnungszeiten beschneiden könnte. Die Grünen haben eine Online-Befragung zu dem Thema auf ihre Seite gestellt.

Der Handelsverband NRW befürchtet, dass durch eine Rücknahme der Öffnungszeiten der Wirtschaftsstandort NRW geschwächt werde. Schon heute würden die Verbraucher in die „liberalen niederländischen Einkaufskommunen“ ausweichen, wenn in NRW am Wochenende die Läden schließen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte jedoch, es gebe noch keine inhaltliche Festlegung.