Düsseldorf.. Mit einer Obergrenze für verkaufsoffene Sonntage will die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen den „Wildwuchs“ beim Ladenschluss eindämmen. Im Jahr 2010 konnten die NRW-Bürger in manchen Städten fast an jedem zweiten Sonntag zum Shopping gehen. Künftig soll die Sonderöffnung zudem stärker von einem konkreten Anlass abhängen.

In NRW soll der Sonntagseinkauf künftig generell eingedämmt werden. Fachleute in der SPD-Landtagsfraktion erarbeiten derzeit eine Regelung, um den „Wildwuchs“ vor allem in Großstädten zu beenden. Dabei soll für Sonntags- und Feiertags-Shopping eine landesweit geltende Obergrenze gezogen werden. Eine Reduzierung auf maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Kommune ist aber nach Informationen der WAZ-Mediengruppe nicht vorgesehen.

„Wir werden die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes korrigieren“, haben SPD und Grüne im Koalitionsvertrag vereinbart. Besonders krass wirkt sich das geltende Ladenöffnungsgesetz in Köln aus. Dort genehmigte das Rathaus 2010 insgesamt 73 Anträge auf Sonntagsverkauf in einzelnen Stadtteilen, Bezirken oder stadtweit. Dies führte dazu, dass die Kölner an 24 Sonntagen, also an fast jedem zweiten des Jahres, irgendwo in der Domstadt zum Shopping gehen konnten.

Bürger sollen online befragt werden

Weniger Einzelgenehmigungen gab es zwar in Essen mit 33, aber auch dort konnten Geschäfte an 24 Sonntagen öffnen. In Dortmund war Sonntagseinkauf an 19 Tagen möglich. Düsseldorf brachte es mit 48 Konzessionen auf 16 verkaufsoffene Tage, in Duisburg oder Hagen waren es je 15. Deutlich weniger Sonntagsverkauf gab es in kreisangehörigen Städten wie Unna (6), Kleve (4) oder Gladbeck (3).

Die geltende Regelung, nach der jedes Geschäft grundsätzlich an vier Sonntagen pro Jahr öffnen darf, will die SPD nicht antasten. Einig ist man sich mit den Grünen, dass es dafür künftig einen konkreten „Anlassbezug“ geben soll, etwa ein Stadtteilfest oder eine Martinskirmes. Die Grünen wollen die Bürger noch im Januar online befragen, was sie von Änderungen beim Ladenschluss halten. Für den 18. Januar ist im Landtag eine Experten-Anhörung angesetzt.

Auch die Kirchen verlangen Korrekturen beim Sonntagsschutz. Während CDU-Landtagsfraktionschef Karl-Josef Laumann das seit 2006 geltende Gesetz für ausreichend hält, kommen aus seiner Partei auch andere Stimmen. In Schreiben an die SPD-Fraktion drängen in der CDU engagierte Christen darauf, jede Sonntagsöffnung zu beenden und den Abendverkauf wieder einzuschränken.