Brüssel. Auf ausländische Fluggesellschaften kommen Extra-Kosten zum Klimaschutz zu, wenn sie europäische Flughäfen ansteuern. Der Europäische Gerichtshof hat die Klage dreier US-Airlines zurückgewiesen. Sie müssen sich künftig am Emissionshandelssystem beteiligen.
Die EU darf wie vorgesehen im kommenden Jahr auch ausländische Fluggesellschaften mit Extra-Kosten zum Klimaschutz belasten. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage dreier US-Airlines zurück. Sie hatten argumentiert, es verstoße gegen internationale Abkommen und das Völkerrecht, wenn Gesellschaften aus Drittländern Verschmutzungsrechte erwerben müssten. Mit dem “Europäischen Emissionshandelssystem” (ETS) will die EU den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen drosseln.
Der Luftverkehr ist von allen Verkehrsträgern der relativ größte Luftverschmutzer: Nach einer Analyse der Universität Heidelberg fallen auf Langstreckenflügen pro Person und Kilometer 191 Gramm Kohlendioxid an. Beim Auto sind es 143 Gramm, bei der Bahn nur 47 Gramm. Dennoch ist die Luftfahrt bislang nicht ins ETS einbezogen, bei dem die Teilnehmer für die Verschmutzung, die sie verursachen, Berechtigungsscheine (Zertifikate) benötigen. Diese werden teils gratis vergeben, teils verkauft.
Umweltschutzorganisation erwartet höhere Preise
Vom neuen Jahr an gilt das System auch für die Flugbranche. Und zwar für alle Gesellschaften, die EU-Flughäfen anfliegen, gleichgültig wo die Firma ihren Sitz hat. Dazu stellen die Richter fest, dass die EU berechtigt sei, die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit – in diesem Fall die Luftbeförderung – an Auflagen zu binden.
Erwartungsgemäß stieß das Urteil auf gegensätzliche Reaktionen. Die Umweltschutz-Organisation BUND lobte es als “Sieg der Vernunft”. Zwar mache die Einbeziehung in den Emissionshandel die Luftfahrt nicht umweltfreundlich. “Die versteckten Kosten des Luftverkehrs werden sich künftig aber etwas stärker im Flugpreis widerspiegeln. Fliegen günstiger als eine Taxifahrt oder spottbilliges Städtehopping per Flugzeug zum Shoppen wird es nicht mehr geben”, erklärte der BUND.
US-Airlines sollen europäisches Recht respektieren
Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese, ETS-Berichterstatter im EU-Parlament, erwartet indes keine nennenswerte Preissteigerung. Weil die Branche 85 Prozent der benötigten Zertifikate umsonst bekomme, dürfe sich das Ticket für einen Langstreckenflug um allenfalls zwei Euro verteuern. Höhere Aufschläge, wie von einigen Gesellschaften angekündigt, könne es nur bei alten Flotten mit entsprechend hohem C02-Ausstoß geben. Der Rest sei Beutelschneiderei.
Demgegenüber forderten Lieses Fraktionskollegen Werner Langen und Daniel Caspary, die ETS-Einbeziehung des Luftverkehrs um ein Jahr zu verschieben. Andernfalls drohe die “Abwanderung vieler Fluglinien aus Europa”. Die EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard forderte die US-Gesellschaften auf, sich an den Ausgang des von ihnen angestrengten Verfahrens zu halten. ”Wir erwarten, dass sie europäisches Recht respektieren.”