Frankfurt/Main. Das Ringen um die Verstaatlichung der Hypo Real Estate geht weiter. Der deutsche Staat hält nach Ablauf des Übernahmeangebots über 47 Prozent der Aktien der maroden Immobilienbank. Die Bundesregierung will nun in einem weiteren Schritt die Bank mit frischem Kapital fluten.
Der Bund verfügt nach Ablauf des Übernahmeangebots über 47 Prozent der Anteile an der schwer angeschlagenen Münchener Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE). Um die Übernahme zur Rettung der Bank fortzusetzen, soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni eine Kapitalerhöhung beschlossen werden, wie der staatliche Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) am Donnerstag in Frankfurt am Main mitteilte. Die Frist für das Übernahmeangebot von 1,39 Euro je Aktie war am Montag ausgelaufen.
Es ist zunächst geplant, das Grundkapital entsprechend zu erhöhen, wie der SoFFin weiter mitteilte. Die Ausgabe der neuen Aktien wird zum Nennwert erfolgen. Die neuen Aktien sollten unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausschließlich vom Fonds gezeichnet werden, um eine Kapital- und Stimmenmehrheit von 90 Prozent an der HRE zu erhalten.
Investor Flowers soll herausgedrängt werden
Diese Mehrheit ermöglicht anschließend die Übernahme der Anteile der verbliebenen Minderheitsaktionäre im Wege des sogenannten Squeeze-Out-Verfahrens. Der Fonds geht davon aus, dass der Preis in diesem Verfahren nicht über dem Angebotspreis von 1,39 Euro pro Aktie liegen wird. Dadurch könnte vor allem der US-Investor J.C. Flowers herausgedrängt werden, der zuletzt mehr als 20 Prozent an der HRE hielt und seinen Anteil nicht verkaufen wollte.
«Wir werden die Rettung der HRE konsequent vorantreiben. Die Bank ist systemrelevant und muss zur Wahrung der Stabilität der Finanzmärkte und der deutschen Wirtschaft gerettet werden», sagte der Sprecher des SoFFin-Leitungsausschusses, Hannes Rehm. Die HRE wird derzeit mit Hilfen in Höhe von insgesamt 102 Milliarden Euro am Leben gehalten, davon 87 Milliarden Euro vom Staat. Die Bank gilt wegen ihrer starken Verflechtungen mit anderen Finanzinstituten als systemrelevant. Ihr Zusammenbruch hätte unabsehbare Folgen für das Finanzsystem. Beim Scheitern einer Übernahme ist als letzte Möglichkeit auch die Enteignung der Aktionäre möglich. (ddp)