Düsseldorf. .
Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper hat gegen den EC-Netzbetreiber Easycash ein Bußgeld von 60.000 Euro verhängt. Er ahndete damit die unzulässige Weitergabe von rund 400.000 Konto- und Nutzungsdaten von EC-Karten-Besitzern.
Easycash wickelt in Deutschland für viele Einzelhändler das Lastschriftverfahren bei EC-Kartenzahlungen ab. Es hatte die Daten an ein Schwesterunternehmen übermittelt, das Kunden- und Bonusprogramme anbietet. Dort wurden sie statistisch ausgewertet. Die Datenschützer sahen dies als unzulässig an. Easycash habe die Praxis inzwischen eingestellt und das Bußgeld akzeptiert, sagte er.
Datenschützer aus Nordrhein-Westfalen und aus Hamburg hatten in der Vergangenheit Strafanzeige gegen Easycash gestellt, weil das Unternehmen Daten rechtswidrig weitergegeben hatte. (dapd)