Hamburg. . Der Datenschutz für Kunden an der Supermarktkasse wird verbessert. Die Daten von Verbrauchern dürfen nur noch wenige Tage gespeichert werden, eingeschränkt wird die Bildung von Datenpools, in denen auch Zeitpunkt und Ort des Einkaufs hinterlegt sind.
Die Datenschutzbehörden mehrerer Bundesländer haben Handelsunternehmen und EC-Netzbetreiber auf eine striktere Einhaltung von Datenschutzrichtlinien verpflichtet.
Dem Radioprogramm NDR Info liegt ein entsprechendes gemeinsames Papier aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen vor. Demnach dürfen die Daten von Kunden, die in Supermärkten, Baumärkten oder an Tankstellen mit EC-Karte und Unterschrift zahlen, nur noch „einige wenige Tage“ gespeichert werden und nicht, wie bisher, bis zu einem Jahr.
Eingeschränkt wurde dem Bericht zufolge auch die Bildung gemeinsamer Datenpools, in denen neben der Kontonummer auch Kaufbetrag, Zeitpunkt und Ort des Einkaufs hinterlegt sind. Solche Datensammlungen seien künftig „ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung“ zulässig. Zudem müssten die Kunden, die dieses sogenannte Lastschriftverfahren nutzen, über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.
EC-Netzbetreiber reagieren gelassen auf die neuen Vorgaben
Die drei größten EC-Netzbetreiber, die Kartenzahlungen für die Handelsunternehmen und Tankstellenketten abwickeln, reagierten gelassen auf die neuen Vorgaben, die ihnen von den zuständigen Behörden übermittelt wurden. Man komme damit „gut zurecht“, sagte ein Sprecher des Münchner Unternehmens Intercard: „Voraussichtlich müssen wir unsere Geschäftsprozesse nur geringfügig ändern.“ Ein Sprecher der Firma Telecash im hessischen Bad Vilbel nannte die Neubewertung durch die Aufsichtsbehörden „sinnvoll und im Sinne eines guten Datenschutzes.“ Auch Marktführer Easycash stellte fest, dass man „bereits jetzt in nahezu allen Punkten“ nach den Vorgaben des zuständigen Landesdatenschutzes tätig sei.
Das Lastschriftverfahren war im vergangenen Jahr bundesweit in die Kritik geraten, nachdem NDR Info mehrfach über mangelhaften Datenschutz berichtet hatte. Zudem hatten Daten- und Verbraucherschützer die Einwilligungserklärungen, die Supermarktkunden bei Lastschriftzahlungen zur Unterschrift vorgelegt werden, als intransparent und unverständlich kritisiert. Die Datenschutzbehörden der Bundesländer berieten seither zusammen mit den Handelsunternehmen und Netzbetreibern darüber, wie man den Datenschutz an Supermarkt- und Tankstellenkassen stärken könne. (dapd/ndr)