Berlin. Google-Nutzer sind künftig besser vor Zugriffen des Internetriesen auf ihre persönlichen Daten geschützt. Das Landgericht Hamburg hat die Zugriffsmöglichkeiten von Google auf die Daten deutscher Anwender in wichtigen Punkten eingeschränkt.
10 Tipps für Google
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Der Internetgigant Google ist von einem Gericht zu strengeren Datenschutzauflagen verurteilt worden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat nach eigenen Angaben eine Klage vor dem Landgericht Hamburg gegen bestimmte Vertragsklauseln des Internet-Konzerns gewonnen.
Wie der Verband am Donnerstag mitteilte, darf Google zehn Klauseln aus früheren Nutzungsbedingungen gegenüber Verbrauchern in Deutschland nicht mehr verwenden. Es geht um Google-Nutzer, die dort ein eigenes Konto eröffnet haben, etwa für Google-Mail oder zur Speicherung von Bildern, Texten oder anderen Daten.
Nach den nun verbotenen Klauseln war Google laut Verbraucherschützer berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. «Im schlimmsten Falle hätte dies sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern», erklärte der Verband.
Eine weitere jetzt verbotene Klausel ermöglichte es Google nach Darstellung der Bundeszentrale, E-Mails oder andere eingestellte Inhalte ohne Benachrichtigung durchzusehen, zu überprüfen oder zu löschen. «Das hätte unter anderem unveröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten betreffen können», hieß es. Die Hamburger Richter beurteilten dies als unangemessene Benachteiligung des Nutzers, erklärte der Verband.
Das Gericht und Google Deutschland waren für Rückfragen zunächst nicht zu erreichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie es hieß. Google hat die Nutzungsbedingungen zwischenzeitlich geändert. Die Verbraucherschützer wollen die heutigen Google-Nutzungsbedingungen aber erneut prüfen, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Ärger wegen Street View
Google musste in letzter Zeit mehrfach in Sachen Datenschutz zurückrudern: Im Juni erklärte sich Google nach einer Auseinandersetzung mit Datenschützern bereit, in den Rohdaten der Kameraaufnahmen des Services Street View Gesichter, Nummernschilder und Häuser von Bürgern zu löschen. Das gilt aber nur für Bilder, bei denen Betroffene der Veröffentlichung widersprechen.
Außerdem muss Google den Link für einen Online-Widerspruch gut sichtbar auf der Website platzieren und den Bürgern eine Empfangsquittung für ihre Einsprüche zukommen lassen. In der Schweiz hat Google auch Ärger mit dem Landes-Datenschützer wegen Street View. Street View ist eine Unterfunktion des Programms Google Maps und zeigt Fotos von Straßenansichten. (ap/afp)
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