Berlin. Google-Nutzer sind künftig besser vor Zugriffen des Internetriesen auf ihre persönlichen Daten geschützt. Das Landgericht Hamburg hat die Zugriffsmöglichkeiten von Google auf die Daten deutscher Anwender in wichtigen Punkten eingeschränkt.
10 Tipps für Google
Eine leckere Pizza, nur wenige Meter von der Haustür entfernt: Google findet Pizzerien direkt um die Ecke. Zehn Tipps, die das Suchen leichter machen.
Um Angebote in Ihrer Nähe zu finden, geben Sie den Suchbegriff gefolgt vom Ort oder der Postleitzahl ein. Pizza-Fans aus Bochum tippen also "Pizza Bochum" und bekommen eine Karte, auf der die Lokale eingezeichnet sind. Dazu gibt es Telefonnummern und Links zu Bewertungen.
Um Dateitypen zu finden, wählen Sie im Klappmenü ganz rechts neben dem Suchfeld die Dateiendung aus. Alternativ können Sie auch den "filetype"-Operator nutzen. Sind sie auf der Suche nach einem Handbuch fürs iPhone als PDF, geben Sie "Bedienungsanleitung iPhone filetype:pdf" ein. Achtung: Zwischen Doppelpunkt und Suchbegriff darf kein Leerzeichen stehen.
Mit dem "site"-Operator lassen Sie Google nur eine Homepage durchsuchen. Um das Lena-Interview zu finden, geben Sie "Lena Video-Interview site:derwesten.de" ein.
Um 120 Franken in Euro umrechnen zu lassen, geben Sie "120 CHF in Euro" ein. Genauso funktioniert's mit Maßeinheiten ("2 Meter in Zoll") und einfachen Rechenaufgaben ("8*12").
Manchmal ist das Internet schneller, als einem lieb ist: Da haben Sie einen interessanten Link gefunden, doch die Seite ist längst gelöscht. Ein Glück, dass Google ganze Homepages als Textversion auf seinen Servern speichert.
Um die gespeicherte Version einer Seite anzuschauen, klicken Sie auf den Link "Im Cache" unter dem Suchergebnis. So sieht eine Version von DerWesten.de aus Googles Speicher aus.
Klicken Sie dazu auf den Link "Ähnliche" unter dem Treffer. Suchen Sie nach "Ruhr 2010" und dann Seiten, die der offiziellen Homepage ähnlich sind, finden Sie Links zu Museen, Veranstaltungskalendern und Tourismusportalen.
Geben Sie "Wetter" gefolgt vom Ort oder der Postleitzahl ein. Die Piktogramme zeigen Ihnen, was in den nächsten Tagen zu erwarten ist.
"Koch": Meinen Sie damit den Beruf oder den Politiker? Das errät Google nicht von selbst. Mit dem Minuszeichen können Sie die Ergebnisliste entschlacken.
Das Minuszeichen setzen Sie direkt vor ein Wort, das Sie von der Suche ausschließen möchten. Recherchieren Sie über den Koch als Beruf, suchen Sie nach "Koch -Roland", um keine Treffer über den Politiker zu bekommen.
Ist das Ihr Paket? Mit Google können Sie den Sendungsstatus von Paketen abfragen - dazu müssen Sie nicht die Seite des Lieferdienstes besuchen.
Geben Sie ins Suchfeld einfach die Sendungsnummer eines UPS- oder Fedex-Pakets ein, die Suchmaschine bringt Sie auf den neuesten Stand. Mit DHL-Paketen funktioniert der Dienst allerdings nicht.
...die Definition eines Worts. Die Bedeutung des Worts "Pankreas" erfahren Sie, wenn Sie "definiere Pankreas" eingeben. Aha, die Bauchspeicheldrüse ist es!
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Der Internetgigant Google ist von einem Gericht zu strengeren Datenschutzauflagen verurteilt worden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat nach eigenen Angaben eine Klage vor dem Landgericht Hamburg gegen bestimmte Vertragsklauseln des Internet-Konzerns gewonnen.
Wie der Verband am Donnerstag mitteilte, darf Google zehn Klauseln aus früheren Nutzungsbedingungen gegenüber Verbrauchern in Deutschland nicht mehr verwenden. Es geht um Google-Nutzer, die dort ein eigenes Konto eröffnet haben, etwa für Google-Mail oder zur Speicherung von Bildern, Texten oder anderen Daten.
Nach den nun verbotenen Klauseln war Google laut Verbraucherschützer berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. «Im schlimmsten Falle hätte dies sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern», erklärte der Verband.
Eine weitere jetzt verbotene Klausel ermöglichte es Google nach Darstellung der Bundeszentrale, E-Mails oder andere eingestellte Inhalte ohne Benachrichtigung durchzusehen, zu überprüfen oder zu löschen. «Das hätte unter anderem unveröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten betreffen können», hieß es. Die Hamburger Richter beurteilten dies als unangemessene Benachteiligung des Nutzers, erklärte der Verband.
Das Gericht und Google Deutschland waren für Rückfragen zunächst nicht zu erreichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie es hieß. Google hat die Nutzungsbedingungen zwischenzeitlich geändert. Die Verbraucherschützer wollen die heutigen Google-Nutzungsbedingungen aber erneut prüfen, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Ärger wegen Street View
Google musste in letzter Zeit mehrfach in Sachen Datenschutz zurückrudern: Im Juni erklärte sich Google nach einer Auseinandersetzung mit Datenschützern bereit, in den Rohdaten der Kameraaufnahmen des Services Street View Gesichter, Nummernschilder und Häuser von Bürgern zu löschen. Das gilt aber nur für Bilder, bei denen Betroffene der Veröffentlichung widersprechen.
Außerdem muss Google den Link für einen Online-Widerspruch gut sichtbar auf der Website platzieren und den Bürgern eine Empfangsquittung für ihre Einsprüche zukommen lassen. In der Schweiz hat Google auch Ärger mit dem Landes-Datenschützer wegen Street View. Street View ist eine Unterfunktion des Programms Google Maps und zeigt Fotos von Straßenansichten. (ap/afp)
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