Karlsruhe. Von 100 Internet-Dienstanbietern halten sich nur fünf an die Vorschriften. Das Karlsruher Institut für Technologie hat dabei große und kleine Anbieter untersucht. Es gebe zwar ausreichend Gesetze, aber niemand kontrolliere die Einhaltung. Zudem sei die Weitergabe der Daten undurchsichtig
Nur eine Minderheit der Dienstanbieter im Internet hält sich laut einer Studie vollständig an die Datenschutzgesetze. Von 100 untersuchten Anbietern beachteten nur 5 die Vorschriften, ergab eine aktuelle Untersuchung des Karlsruher Instituts für Technologie.
Die Forscher stellten dabei fest, dass es zwar meist hinreichende Gesetze gebe - nur kümmere sich niemand darum, dass diese auch eingehalten werden. Neben großen Anbietern wie Amazon, Spiegel Online, Ebay, StudiVZ oder Freenet wurden auch eher unbekannte Firmen wie MyMuesli unter die Lupe genommen.
Mangelhafter Umgang mit persönlichen Daten
«Ein Kunde sollte wissen dürfen, wer welche Daten wann zu welchem Zweck nutzt», erklärte Forschungsleiter Klemens Böhm. Die meisten Anbieter gingen jedoch mangelhaft mit den ihnen anvertrauten persönlichen Daten um: Sechs der untersuchten Internet-Unternehmen machten zum Zeitpunkt der Untersuchung um den Jahreswechsel 2008/2009 keinerlei Angaben dazu, welche Daten sie erheben. Weitere 31 versorgten die Kunden nur mit groben Auskünften darüber. Ein Drittel der Anbieter sagte nicht, wie lange die Daten gespeichert werden, und 15 gaben den Zweck der Datenerhebung gar nicht erst an.
Internet-Anbieter müssen nicht nur Auskünfte zu den gesammelten Daten geben; manche Daten dürfen sie generell nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden speichern. Dazu gehören Daten, die für die Dienstleister nicht nötig sind. Zwei Drittel der untersuchten Anbieter hat solche gesammelt - davon übergingen 12 die Frage nach der Zustimmung ihrer Kunden. Außerdem wiesen 18 Dienstleister ihre Kunden nicht darauf hin, dass sie ihre Einwilligung widerrufen können.
Weitergabe der Daten undurchsichtig
Auch die Weitergabe der Daten an Dritte unterliegt dem Datenschutzgesetz. Bei 20 der 100 Internetdienste war nicht ersichtlich, an wen die Daten weitergegeben werden. Das Datenschutzrecht sieht vor, dass Kunden bei ihren Anbietern nachfragen können, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert und an wen diese weitergegeben werden. Außerdem sollen die Daten auf Wunsch des Nutzers gelöscht werden können.
«Ein sehr nützlicher und, wie die Studie zeigt, leider nur unzureichend beachteter Mechanismus», findet Jürgen Kühling, der zweite Leiter der Forschungsgruppe. Mehr als 35 Prozent der Anbieter ignorierten ihre Auskunftspflicht und löschten die personenbezogenen Daten nicht. Die Begründungen der Internet-Dienstleister empfindet Böhm als erschreckend: Einige behaupten, die Löschung der Daten sei technisch nicht möglich, andere sagen, man sei gar nicht bei ihnen registriert. (ap)