Hamburg. Der Energieversorger Eon steuert im Prozess um überhöhte Gaspreise auf eine Millionenschlappe zu. Das Hamburger Gericht stellt sich auf die Seite der Verbraucher: Preisklausel in Verträgen von Eon Hanse sei wohl unrechtmäßig. Das Urteil wird Ende Oktober erwartet.
Im bisher längsten Prozess um überhöhte Gaspreise steuert Deutschlands größter Energieversorger Eon auf eine Niederlage zu, die den Konzern geschätzte 30 Millionen Euro kosten könnte. Das Hamburger Landgericht machte am Dienstag klar, dass es eine Preisklausel in den Verträgen der Eon-Tochter Eon Hanse mit den Endkunden für unrechtmäßig hält.
In dem seit 2005 laufenden Prozess hatten 52 Kunden von Eon Hanse Klage gegen Preiserhöhungen erhoben. Es war das bundesweit erste Sammelverfahren zu diesem Thema. Die Kläger zahlen seit Prozessbeginn nur noch die Preise von September 2004. Daneben verweigern rund 30.000 weitere Eon Hanse-Kunden die höheren Kosten oder zahlen unter Vorbehalt, wie der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann, schätzte. Die Verbraucherzentrale unterstützt und finanziert den Prozess.
Nach Hörmanns Angaben geht es um bisher rund 1.000 Euro pro zahlungsunwilligem Kunden, die seit September 2004 an Forderungen aufgelaufen sind. Wenn das Gericht in seinem Urteil am 27. Oktober an der nun angedeuteten Linie festhält, würden die Kunden diese Summe nicht an Eon nachzahlen müssen beziehungsweise könnten sie zurückfordern. Das liefe bei 30.000 Betroffenen auf einen Umsatzausfall von 30 Millionen Euro hinaus, wie Hörmann sagte.
Gericht: Preisanpassungsklausel nicht verständlich
In der letzten mündlichen Verhandlung widersprachen die Eon-Anwälte der Auffassung des Gerichtes. Nach ihren Angaben würde die Gerichts-Ansicht dazu führen, dass Eon Verluste entstehen würden, weil die weitweiten Gaspreise seit 2004 deutlich gestiegen sind.
Das Gericht vertrat in der Verhandlung erneut die Ansicht, die Preisanpassungsklausel in den Verträgen der Eon Hanse mit den Verbrauchern sei «nicht klar und nicht verständlich». Die Kunden würden «unangemessen benachteiligt», wie der Vorsitzende Richter sagte.
Eon Hanse hatte seine Gaspreise seit Oktober 2004 bis zur Einreichung der Klage drei Mal um insgesamt 25 Prozent angehoben. Das Hamburger Landgericht betonte, dass der einfache Hinweis auf den Ölpreis zur Begründung für die Gaspreiserhöhungen nicht ausreiche. Von den Preiserhöhungen waren 650.000 Kunden von Eon Hanse in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. (ap)