Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat für tausende Kommunen den Weg frei gemacht, die Gas- und Stromversorgung ihrer Bürger wieder in die eigene Hand zu nehmen. Nach einem Grundsatzurteil bleiben die Unternehmen nicht die Eigentümer der Stromleitungen, wenn ein neuer Anbieter die Konzession erhält.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für tausende Kommunen den Weg frei gemacht, die Gas- und Stromversorgung ihrer Bürger wieder in die eigene Hand zu nehmen. In einem Grundsatzurteil von bundesweiter Bedeutung verpflichtete das Gericht am Dienstag die Energieversorger dazu, ihre Netze an Kommunen beim Auslaufen der Konzessionsverträge zu verkaufen, wenn dies zu Vertragsbeginn so geregelt war. (Az: EnZR 14/08 u. 15/08)
Zwei Energieversorger aus Südhessen hatten sich dem mit der Begründung verweigert, eine Gesetzesnovelle räume ihnen inzwischen die Wahl zwischen einem Verkauf oder einer Verpachtung ihrer Netze ein. Diese Auffassung wies der BGH nun zurück. Die Kommunen könnten eine Übereignung der Netze verlangen, denn es gebe keinen Gesichtspunkt, warum nicht gelten soll, was zu Vertragsbeginn vereinbart war, erläuterte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm die Entscheidung des Kartellsenates.
Einnahmequellen zurück gewinnen
Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung, weil nahezu alle Konzessionsverträge zwischen Kommunen und Energieversorgern entsprechende Klauseln zur Übereignung der Netze enthalten. Tausende davon laufen in den beiden kommenden Jahren aus, darunter etwa auch jene von Hamburg und Stuttgart.
Dem Bundeskartellamt zufolge sind derzeit viele Kommunen bemüht, die neuen Konzessionen an kommunale Unternehmen zu vergeben. Nachdem in den vergangenen Jahrzehnten viele Kommunen ihre Stadtwerke an große Energiekonzerne verkauft haben, versuchen die Städte und Gemeinden nun, diese Einnahmequelle wieder zurückzugewinnen und kaufen ihre Stadtwerke zurück oder gründen neuen Unternehmen. (afp)