Berlin. In wenigen Wochen haben Beschäftigte aus drei weiteren Branchen Anspruch auf einen Mindestlohn. Lohnuntergrenzen gibt es demnach für Mitarbeiter in Großwäschereien, in der Abfallwirtschaft und für Bergbauspezialarbeiten.
Beschäftigte in Großwäschereien, in der Abfallbranche und für Bergbauspezialarbeiten haben in wenigen Wochen Anspruch auf einen Mindestlohn. Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium machten am Montag den Weg für den Mindestlohn in diesen drei Branchen frei, wie das Ministerium mitteilte. Die tariflich bereits vereinbarten Lohnuntergrenzen kann Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nun per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären und in Kraft setzen - nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger und einer Frist von drei Wochen zur Stellungnahme werde dies «so schnell wie möglich» geschehen, sagte eine Ministeriumssprecherin.
Beschäftigte in der Branche textile Dienstleistungen (vor allem Großwäschereien) erhalten demnach künftig mindestens 7,51 Euro Stundenlohn in den alten und 6,36 Euro in den neuen Bundesländern. In der Abfallwirtschaft wird die Lohnuntergrenze 8,02 Euro betragen. Für Bergbauspezialarbeiten wird es je nach Qualifikation mindestens 11,17 Euro oder 12,41 Euro Stundenlohn geben.
Keine Einigung für Wach- und Sicherheitsdienst
Nicht einigen konnte sich der Tarifausschuss auf einen Mindestlohn für die Wach- und Sicherheitsdienste sowie für Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung, wie das Ministerium erklärte. Laut DGB verweigerte die Arbeitnehmerseite ihre Zustimmung zu einem Mindestlohn von sechs bis 8,12 Euro im Wach- und Sicherheitsgewerbe, weil etwa sechs Euro Stundenlohn für Beschäftigte dieser Branche im Saarland und Rheinland-Pfalz nicht existenzsichernd seien. Die Arbeitgeberseite habe die Mindestlöhne für die Aus- und Weiterbildung blockiert.
Die IG Metall erklärte, der Mindestlohn gelte nicht nur für alle Betriebe, sondern auch für die dort eingesetzten Leiharbeitnehmer, Subunternehmer und Beschäftigte aus dem Ausland. Mindestlöhne gibt es schon in sechs Branchen mit rund 1,4 Millionen sozialversichungspflichtig Beschäftigten - etwa in der Bauwirtschaft, dem Gebäudereiniger- oder dem Dachdecker-Handwerk. (afp)