Berlin. . Das Finanzministerium forderte von Riester-Sparern eine halbe Milliarde Euro zurück. Betroffen sind 1,5 Millionen Sparer, denen Zulagen zu Unrecht gezahlt worden sind. Wer davon betroffen ist.
Von Rückforderungen des Staates bei der Rieser-Rente sind vor allem Sparer betroffen, die ihr Erspartes nicht vertragsgemäß für die Altersvorsorge genutzt haben. Rückzahlungsforderungen gebe es überwiegend in Fällen, in denen Sparer ihr Guthaben abgehoben und zum Beispiel für den Kauf eines Autos oder eine Urlaubsreise verwendet hätten, erklärte das Bundesfinanzministerium am Montagabend in Berlin. Es reagierte damit auf einen Bericht, wonach der Bund von rund 1,5 Millionen Riester-Sparern eine halbe Milliarde Euro staatliche Zuschüsse zurückforderte.
Ministerium prüft Fälle
Die Rückforderung der Zulage und der sonstigen steuerlichen Förderung sei bei einer unerlaubten Verwendung unausweichlich, erklärte das Ministerium. Schon aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber anderen Anlegern könne nicht darauf verzichtet werden. Das Ministerium gehe aber davon aus, dass nur in wenigen Fällen die Altersvorsorgezulage oder Teile der Zulage zurückgefordert werde, weil die Voraussetzungen für die Gewährung nicht vorlagen oder die Zulage dem Anleger nicht in voller Höhe zugestanden habe. Das Finanzministerium prüfe derzeit, ob bei den Fällen möglicherweise besondere Umstände zu berücksichtigen seien.
Recherchen des Bayerischen Rundfunks zufolge hatten Betroffene über mehrere Jahre hinweg die staatlichen Zuschüsse erhalten, ohne zu wissen, dass sie die Voraussetzungen dafür gar nicht erfüllten. Die deutschlandweit für die Riester-Förderung zuständige Zentrale Zulagenstelle in Brandenburg zieht in einem solchen Fall das Geld vom Konto für die Altersvorsorge wieder ab. (afp)