Essen. . Das Immobilienunternehmen will mit seinen Mietern im Ruhrgebiet höhere Mieten vereinbaren. Doch dabei verschweigt die LEG, dass die Zustimmung freiwillig ist. Deutscher Mieterbund spricht von einem „Täuschungsmanöver“.
Der Versuch des Wohnungsunternehmens LEG, reihenweise Mieterhöhungen durchzusetzen, ist in Politik und bei Mietervereinen auf Empörung gestoßen. Entsprechende Schreiben wiesen nicht auf die Freiwilligkeit hin und seien deshalb höchst unseriös, so Holger Gautzsch vom Mieterverein Dortmund. Kein Mieter müsse der Anhebung der Mieten zustimmen. Doch dies verschweigt die LEG in den Briefen, die unserer Zeitung vorliegen.
Ab Januar verschickte die LEG auch an ihre Mieter in Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Dorsten solche Briefe, in denen es heißt: „Der Vermieter kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 557 BGB die Grundmiete anpassen.“ – Ein Verweis darauf, dass die Zustimmung freiwillig ist, fehlt.
Von einem „Täuschungsmanöver“ spricht der Deutsche Mieterbund: „Die Schreiben sind so trickreich formuliert, dass die Mieter glauben, zustimmen zu müssen“, sagt NRW-Geschäftsführerin Elisabeth Gendziorra. Üblicherweise stützen sich Mietsteigerungen auf § 558 BGB. Dieser bezieht sich auf die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Hier muss der Vermieter zwar bestimmte Kriterien wie eine einjährige Sperrfrist, Kappungsgrenzen und eben die Vergleichsmiete beachten, kann dafür aber die Zustimmung des Mieters anders als beim § 557 BGB verlangen. Rund 16 200 Wohnungen besitzt die LEG in den vier Revierstädten. Insgesamt sind es 90 000 Wohnungen in NRW.
Mietervereine raten: keinesfalls unterschreiben!
Wie vielen Mietern Post ins Haus flatterte, mag LEG-Sprecher Manfred Neuhöfer „wegen der Konkurrenz am Markt“ nicht verraten. Nur dies: „Es war nicht flächendeckend.“ Auch die Höhe der geforderten Mietsteigerung sei je nach Lage unterschiedlich. Der Sprecher weist die Anschuldigung, es handele sich um ein Täuschungsmanöver, zurück: „Mietanpassungen gehören zum täglichen Geschäft.“ Dafür habe der Gesetzgeber den § 557 BGB geschaffen. „Das ist rechtlich zulässig.“ Allerdings räumt Neuhöfer ein, „die eine oder andere Formulierung in den Schreiben“ prüfen zu wollen. Zu Gerüchten, wonach die LEG ihre Mieterhöhungsforderung in Dortmund ausgesetzt habe, wollte Neuhöfer nichts sagen.
Die Mietervereine raten, die LEG-Schreiben keinesfalls zu unterschreiben. Wer es bereits getan hat, solle sofort schriftlich bei der LEG Widerruf einlegen. Rund 20 Prozent der Angeschriebenen, schätzt der Mieterverein Dortmund, hätten unterschrieben. „Juristisch ist es schwer, da wieder heraus zu kommen“, sagt Mieterbundgeschäftsführerin Gendziorra. „Man kann nur hoffen, dass die LEG durch den öffentlichen Druck einlenkt und die ganze Sache annulliert.“
Das Vorgehen der LEG beschäftigt auch die Politik: SPD und Grünen wollen in einem Eilantrag prüfen lassen, ob die Briefe gestoppt werden können. Morgen soll das Thema im Landtag behandelt werden.