Essen.. Den erbitterten Rechtsstreit um die geplante Supermarktfusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann sollen nun die höchsten Richter lösen. Wirtschaftsminister Gabriel zieht vor den Bundesgerichtshof .

Nun sollen Deutschlands höchste Richter den vorläufigen Stopp der Sondererlaubnis zur Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser’s Tengelmann aufheben. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) reichte gestern beim Bundesgerichtshof (BGH) Nichtzulassungsbeschwerde und Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein. Zuvor hatte bereits Edeka Karlsruhe in gleicher Absicht angerufen. Die juristische Spirale in diesem Übernahmekampf dreht sich immer weiter.

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Wie der Name „Nichtzulassungsbeschwerde“ schon sagt, müssen die Karlsruher Richter erst einmal klären, ob sie sich überhaupt mit diesem Thema beschäftigen werden. Das höchste deutsche Gericht widmet sich in der Regel nur Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Gabriels Argument, er wolle bis zu 8000 bei Kaiser’s Tengelmann bedrohte Arbeitsplätze retten, wird den Bundesgerichtshof wenig beschäftigten. Er hat das Verfahren formal zu bewerten. Sollte sich der BGH über die für Gabriel vernichtende Einschätzung des OLG Düsseldorf hinwegsetzen und die Rechtsbeschwerde zulassen, wäre das nur ein erster Schritt. Danach würde sich Karlsruhe inhaltlich mit dem vorläufigen Fusionsstopp auseinandersetzen. Der Zeitplan ist völlig offen.

Edeka und Gabriel rufen BGH an

Die Einzelhändler Rewe und Markant hatten Beschwerde gegen Gabriels Sondererlaubnis eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stoppte daraufhin vorläufig die Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann. Als Gründe nannten die Kartellrichter zum einen ihre „Besorgnis“, Gabriel sei bei seiner Entscheidung befangen gewesen. Der Minister hatte nach Lesart des OLG „Geheimgespräche“ mit den Chefs von Edeka und Tengelmann, Markus Mosa und Karl-Erivan Haub geführt, die Inhalte nicht protokolliert und die Verfahrensbeteiligten nicht darüber in Kenntnis gesetzt.

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Die Düsseldorfer Richter übten aber auch inhaltliche Kritik an Gabriels Entscheidung. So sei der Erhalt von Arbeitnehmerrechten bei Kaiser’s Tengelmann „kein Gemeinwohlbelang“. Zudem wies das OLG darauf hin, dass in der Ministererlaubnis nicht geregelt sei, ob im Zuge der Fusion Arbeitsplätze bei Edeka gestrichen werden könnten. Ob es die Mini stererlaubnis endgültig für unwirksam erklären wird, will das OLG Düsseldorf voraussichtlich bis Jahresende entscheiden.

Schäuble könnte einspringen

Nun richten sich die Blicke auf den Bundesgerichtshof. Lässt er Gabriels Beschwerde nicht zu, bleibt es beim Fusionsstopp. Folgt er dem Minister, muss er sich auch inhaltlich mit dem OLG-Beschluss vom Juli befassen. Hebt Karlsruhe am Ende den Fusionsstopp auf, könnte Edeka Kaiser’s Tengelmann schlucken – unter den Bedingungen, die Verdi und Edeka vergangene Woche in Tarifverträgen ausgehandelt haben.

An den Gesprächen soll Edeka-Chef Mosa streckenweise persönlich teilgenommen haben. Mit der bis zu siebenjährigen Sicherung der rund 16 000 Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann will er offenbar unterstreichen, dass er es mit seinen Versprechern ernst meint. Die Tarifverträge, so sein Kalkül, könnten die Richter milde stimmen.

Winkt der BGH Gabriels Ministerentscheidung doch noch durch, bleibt es bei den formulierten Fusionsbedingungen. Schließt sich Karlsruhe dagegen den Bedenken des OLG-Senats an, müsste das Ministererlaubnisverfahren ganz neu aufgerollt werden.

Dann gilt es als wahrscheinlich, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) – laut Geschäftsplan des Bundeskabinetts – als Amtsvertreter Gabriels in die Bresche springen müsste. Voraussetzung ist dafür natürlich, dass Edeka und Tengelmann an dem geplanten Deal festhalten und ihnen auch finanziell nicht die Luft ausgeht.