Die Wirtschaftsweisen plädieren für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 16,5 Prozent. Die Sachverständige sehen zudem keinen Spielraum für Steuersenkungen.
Die Wirtschaftsweisen machen sich für die Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes stark. Die ermäßigten Sätze müssten vollständig abgeschafft und der reguläre Mehrwertsteuersatz zugleich auf 16,5 Prozent gesenkt werden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten des Sachverständigenrates. „Dies wäre dann ein echter Befreiungsschlag im Dickicht der Umsatzbesteuerung.“ Zwar würden die einkommensschwachen Haushalte bei einer derartigen Reform etwas stärker belastet. Die Zusatzbelastungen fielen aber so gering aus, „dass sie angesichts der Vorteile im Hinblick auf die Vereinfachung und die Effizienz des Steuersystems auch ohne kompensierende Maßnahmen hingenommen werden können“.
Wirtschaft im Rückblick
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Allerdings teilen nicht alle Wirtschaftsweisen diese Ansicht: Der Würzburger Professor Peter Bofinger wies darauf hin, dass gerade für Familien die Belastung höher ausfallen könnte als angenommen. Zudem sei in der Zukunft mit erheblichen polit-ökonomischen Problemen zu rechnen, wenn der dann einheitliche Mehrwertsteuersatz erhöht werden solle: Ein zu hoher Mehrwertsteuersatz könnte die Bezieher von niedrigen Einkommen zu stark belasten, schrieb er.
Ermässigte Besteuerung für Schlepplifte
Zusatzeinnahmen für den Bund fielen bei einer einheitlichen Mehrwertsteuer von 16,5 Prozent nicht an. Allerdings sollte die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ohnehin vor allem an der Ausgabenseite ansetzen, schrieben sie. Soll mit einer Reform dagegen zusätzliches Geld für den Fiskus besorgt werden, müssten die Nahrungsmittel von der Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes ausgenommen, zugleich aber der reguläre Satz nicht angetastet werden. Auf diese Weise könnte der Bund zwischen sechs und zehn Milliarden Euro zusätzlich einnehmen.
Die Wirtschaftsweisen kritisieren die zahlreichen Ausnahmen vom regulären Mehrwertsteuersatz, die weit über Lebensmittel hinausgehen. So ließen sich Vergünstigungen für kulturelle Leistungen durchaus mit sozialpolitischen Argumenten begründen. „Die ermäßigte Besteuerung von Beherbungsdienstleistungen und Schleppliften lässt sich hiermit allerdings kaum rechtfertigen“, schrieben sie. Die Einführung des niedrigen Mehrwertsteuersatzes für die Hoteliers bezeichneten die Sachverständigen als „Sündenfall“.
Obwohl der Aufschwung unerwartet viel Geld in die Staatskassen spült, sprechen sich die Wirtschaftsweisen gegen rasche Senkungen der Einkommensteuer aus. Vorrang habe die Sanierung der Staatsfinanzen. „Nach Einsetzen der wirtschaftlichen Erholungsphase müssen die öffentlichen Haushalte entschlossen konsolidiert und das Vertrauen in die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gestärkt werden“, heißt es in dem Gutachten. Die Neuverschuldung werde in diesem Jahr mit 3,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes noch über dem Grenzwert von drei Prozent liegen, den die EU-Vertrage erlauben. 2011 dürfte der Maastrichter Vertrag aber mit einem Minus von 2,4 Prozent wieder eingehalten werden. (dapd/afp/rtr)
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