Essen. .

Über 32 Millionen Euro stellte Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus-Hubert Görg dem Unternehmen für seine Arbeit in Rechnung. Zu viel, wie sieben Gläubiger finden. Sie legten Beschwerde ein.

Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg muss noch auf sein 32-Millionen-Euro-Honorar für die Rettung des Essener Warenhauskonzerns warten. Beim Essener Landgericht seien sieben Beschwerden gegen die üppige Entlohnung eingegangen, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung darüber sei die Auszahlung gestoppt.

Voraussichtlich Anfang November werde nun der zuständige Rechtspfleger darüber entscheiden, ob er den Beschwerden stattgebe oder die Sache dem Landgericht vorlege, sagte der Justizsprecher. Das Amtsgericht hatte dem Insolvenzverwalter Ende September für seine mehr als einjährige Tätigkeit bei dem zahlungsunfähigen Essener Traditionsunternehmen eine Vergütung von insgesamt 32,3 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer zugebilligt.

Es entsprach damit dem Antrag Görgs, der argumentiert hatte, dass das komplexe Verfahren ein hohes Entgelt rechtfertige. Immerhin habe er ein Unternehmen mit 25.000 Mitarbeiter führen, mehrere Filialen schließen und einen Insolvenzplan erstellen müssen. Nach Darstellung Görgs wäre nach geltender Praxis sogar eine Entlohnung in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro möglich gewesen.

Görg verteidigt hohe Entlohnung

Von dem Geld muss Görg allerdings auch sein umfangreiches Team bezahlen. In einem Interview hatte er kürzlich deshalb auch die hohe Entlohnung verteidigt: „Es hat eine Fülle von Menschen unter enormer Anspannung und mit großer Verantwortung dafür gearbeitet und erhebliche Risiken in Kauf genommen. So ungerecht empfinde ich die Vergütung also nicht“, sagte er.

Bei einigen Karstadt-Gläubigern stieß der Geldsegen für Görg allerdings auf Unverständnis. Insgesamt sieben Beschwerden gingen beim Essener Landgericht ein. Sie blockieren nun die Auszahlung. Denn das Geld kann nach Angaben des Justizsprechers erst fließen, wenn der Vergütungsbeschluss rechtskräftig ist. Das aber kann dauern, wenn die Gegner des Millionen-Honorars durch die Instanzen ziehen.

Allerdings muss nicht nur Görg auf sein Geld warten. Die Beschwerden richteten sich auch gegen die Honorierung der Mitglieder des Gläubigerausschusses, die mit wenigen Ausnahmen jeweils gut 190.000 Euro erhalten sollen. (dapd)