Berlin. .
Sie haben im Ausland studiert, ihren Abschluss gemacht - und arbeiten in Deutschland als Taxifahrer. Die Abschlüsse hunderttausender Ausländer werden nicht anerkannt. Das will die Regierung ändern.
Rund 300.000 Migranten will die Bundesregierung in Lohn und Brot bringen, indem deren Berufsabschlüsse besser anerkannt werden. Damit könnten zwei Ziele erreicht werden: Die Integration der betroffenen Zuwanderer würde sich verbessern, und die Wirtschaft könnte offene Facharbeiterstellen besetzen.
Nach einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) leben in der Bundesrepublik rund 2,8 Millionen Zuwanderer mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss. Oft haben sie sich in ihrem Heimatland zum Arzt oder Ingenieur ausbilden lassen, ohne ihren Job in Deutschland auszuüben. Und häufig haben sie Abschlüsse, die in Deutschland besonders gefragt sind. So entfällt fast die Hälfte der Abschlüsse - knapp 1,3 Millionen - auf die Branchen Technik und Ingenieurwesen. Einen zweiten großen Block mit gut 500.000 Fachkräften bilden die Bereiche Recht und Wirtschaft.
Keine einheitlichen Kriterien
Bislang gibt es für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse keine einheitlichen Kritierien. Betroffene wissen oft nicht, an welche Stellen sie sich wenden sollen, Rechtsansprüche für die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses gibt es ebenfalls nicht.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass rund 300.000 der Berufsabsolventen eine Anerkennung ihrer Abschlüsse beantragen werden, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) sieht vor, dass die zuständigen Berufskammern über die Anerkennung der jeweiligen Abschlüsse entscheiden sollen. Je nach Branche soll die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, die Landwirtschaftskammer, die Anwalts, Steuerberaterkammer oder eine Ärzte- oder Apothekerkammer zuständig sein.
Entscheidung liegt bei den Kammern
Zum Nulltarif sollen die Absolventen die Anerkennung aber nicht bekommen. Sie müssen tabellarisch alle Ausbildungsgänge und Erwerbstätigkeiten auflisten sowie den Ausbildungsnachweis und Bescheinigungen über weitere Qualifikationen vorlegen. Die jeweilige Berufskammer muss dann binnen drei Monaten entscheiden, ob der vorgelegte Abschluss mit der entsprechenden deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Die Handwerkskammern können für das Verfahren eine Gebühr verlangen.
Enthalten ist in dem Entwurf auch auch die Regelung, dass der Absolvent etwaige Wissenslücken schließen kann, die einer Anerkennung im Wege stehen. Auch ein Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache kann verlangt werden. (afp)