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Selbst Inhaber einer Geheimnummer sind vor ihnen nicht sicher: Anrufautomaten, die wahllos und nach dem Zufallsprinzip Hunderte Telefonnummern parallel an­rufen. Verbraucherschützer regis­trieren immer neue Maschen der Telefonwerber.

„Hochkonjunktur haben zurzeit Anrufe von Tonbändern, die dazu aufrufen, eine 0900er-Nummer zurückzurufen, um sich einen Gewinn abzuholen“, sagt Rechtsanwältin Carolin Uhrig von der Verbraucherzentrale NRW. Wer zurückrufe, hänge erst einmal in der Warteschleife. „Danach werden die Kunden in ein Telefonat verwickelt, das schon mal 20 bis 30 Minuten gehen kann.“ Ein teurer Spaß: Die Nummern kosten etwa zwei Euro pro Minute, schnell kommen so 60 oder mehr Euro zusammen.

„Vor Ostern rollte wieder eine solche Welle von Werbeanrufen“, sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur. In der Folge häuften sich bei der Aufsichtsbehörde in Bonn die Beschwerden. Sie reagierte – und ließ die 0900er-Nummern sperren, die mit dem falschen Gewinnversprechen auf ein Cabriolet Anrufer lockten. Außerdem wurden die Nummern mit einem sogenannten Rechnungslegungsverbot versehen. Telefonanbieter dürfen angefallene Beträge nicht an Kunden weiterleiten, bereits bezahlte Gebühren können zurückgefordert werden.

Daten werden für weitere Werbeaktionen genutzt

Besonders dreist: Die Werber machen sich sogar die Sorge der Verbraucher zunutze, Opfer von Telefonwerbung zu werden. „Die Anrufer gaukeln den Leuten vor, sie aus irgendwelchen Listen zu streichen, damit sie nicht mehr angerufen werden“, sagt Verbraucherschützerin Uhrig. Allerdings sei ein solcher Anruf nur ein Vorwand, um an persönliche Daten zu gelangen. Diese würden dann für weitere Werbeaktionen genutzt.

Manche Werber verlangten für ihren „Service“ sogar Geld. Abzocke per Abonnement: „Uns sind Fälle bekannt, wo Menschen 49 Euro pro Monat dafür bezahlt haben, dass sie angeblich vor Telefonwerbung ge­schützt werden“, sagt Uhrig.

Noch ein Trick, mit dem Werber Daten ergaunern: „Sie behaupten, der Angerufene sei in Gewinnspiel-Listen eingetragen, die bislang kostenlos gewesen seien und jetzt kostenpflichtig würden.“ Wer nicht zahlen wolle, solle Name und An­schrift nennen, um aus den Listen gelöscht zu werden. Wer sich darauf einlasse, be­komme Post: „Herzlichen Glückwunsch, Sie nehmen an einem Gewinnspiel teil.“

Aber nicht nur mit Gewinnspielen treiben schwarze Schafe Schindluder – auch bei Verkäufen am Telefon warnen Verbraucherschützer vor Missbrauch. „Wer am Telefon dem Kauf einer Ware zustimmt, ist laut Gesetz auch dazu verpflichtet, diese zu bezahlen“, sagt Uhrig. Es sei denn, der Angerufene wisse nicht genau, ob er einen Kaufvertrag abgeschlossen habe. Geschädigte sollten, wenn sie auch Kontodaten preisgegeben haben, gewissenhaft ihre Bankauszüge studieren.

Geld erst einmal zurückbuchen

Wer unwissentlich etwas gekauft habe, solle die Beträge zurückbuchen. „Dann ist die Firma, die abbuchen ließ, in der Pflicht, sich zu melden, um das Geld zurückzufordern.“ In einem solchen Schreiben müsse das Unternehmen eine Anschrift nennen, an die man sich dann wenden könne.

Wer Opfer von Telefonwerbung geworden ist, kann dies übrigens den Verbraucherzentralen melden. Mehr Infos zum Thema und Beschwerdemöglichkeiten finden sich im Internet auf www.vz-nrw.de in der Rubrik „Medien und Kommunikation“.